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Vorlage - SG/2022/080 MV-01 MV  

Betreff: Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine in der Samtgemeinde Sottrum
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
SG/2022/080 MV
Federführend:Verwaltungsleitung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Feuerschutz, Katastrophenschutz und Ordnung Kenntnisnahme
12.05.2022 
Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz, Katastrophenschutz und Ordnung zur Kenntnis genommen   
Samtgemeindeausschuss Kenntnisnahme
30.06.2022    Sitzung des Samtgemeindeausschusses      
Rat der Samtgemeinde Sottrum Kenntnisnahme
07.07.2022 
Sitzung des Rates der Samtgemeinde Sottrum zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt

Sachverhalt:

Aktuell befinden sich 174 bei der Samtgemeinde gemeldete ukrainische Personen in der Samtgemeinde Sottrum.

Ahausen  8 Personen

tersen 32 Personen

Hassendorf 11 Personen

Hellwege 5 Personen

Horstedt 5 Personen

Reeßum 30 Personen

Sottrum  83 Personen

 

Davon sind 34 Kinder  0 6 Jahre und weitere 50 Personen unter 18 Jahre alt.

 

Zum 01.06.2022 wechseln alle Personen in den Rechtskreis des SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende). Weitere „Zuweisungen“ erfolgen dann nicht mehr über das Aufenthaltsrecht und auch die Abrechnung nicht mehr über das Asylbewerberleistungsgesetz.

 

Zur Berechnung der Aufnahmequote hat der Landkreis Rotenburg gebeten, die direkt vom Land an die Kommunen verteilten Personen mitzuteilen. Das sind für die Samtgemeinde bisher 4 Personen. Insgesamt sind derzeit über den Landkreis 68 Personen anderer Herkunftsländer zugewiesen worden.

 

174 ukrainische Staatsangehörige sind beim Landkreis im Leistungsbezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Um Leistungen zu beziehen, müssen diese entweder bei der Ausländerbehörde des Landkreises registriert sein oder zumindest dort einen Termin zu Registrierung haben.

 

Nach aktueller Auskunft des Landkreises ist derzeit noch nicht geklärt, wie die Zuweisungsquote zukünftig ermittelt wird. Zu erwarten ist, dass die ukrainischen Personen zukünftig nicht mit eingerechnet werden. Feststeht das unbegleitete minderjähre Ausländer/innen nicht auf die Zuweisungsquote angerechnet werden. Würde in der Samtgemeinde eine begleitete Jugendgruppe untergebracht werden, z. B. eine Gruppe aus einem Waisenhaus, ist deren Anrechnung noch nicht geklärt.

 

In Kürze stehen durch Anmietung rund 30 Unterbringungsplätze zur Verfügung. Hierbei handelt es sich aber immer um Mehrpersonen-Zimmer. Die ankommenden ukrainischen Personen finden noch privat Wohnraum.

 

Im Bereich des Asylbewerberleistungsrechts trägt der Landkreis auch Vorhaltekosten von bis zu 3 Monaten, im SGB II nur die tatsächlich bewohnte Fläche.

 

Ob und wie Bundesmittel zur Unterbringung von ukrainischen Flüchtlingen über das Land an die Kommunen weiterverteilt werden, ist noch ungeklärt. UmfangreicheVorratsanmietungen“ sind daher aktuell mit einem nicht unerheblichen Finanzrisiko für die Samtgemeinde verbunden.  

 

Stammbaum:
SG/2022/080 MV   Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine in der Samtgemeinde Sottrum   Bürgerservice und Ordnung   Mitteilungsvorlage Samtgemeinde
SG/2022/080 MV-01 MV   Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine in der Samtgemeinde Sottrum   Verwaltungsleitung   Mitteilungsvorlage Samtgemeinde
SG/2022/080 MV-02 MV   Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine in der Samtgemeinde Sottrum   Bürgerservice und Ordnung   Mitteilungsvorlage Samtgemeinde