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Vorlage - SG/2022/080 MV-01 MV
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Sachverhalt:
Aktuell befinden sich 174 bei der Samtgemeinde gemeldete ukrainische Personen in der Samtgemeinde Sottrum.
Ahausen 8 Personen
Bötersen 32 Personen
Hassendorf 11 Personen
Hellwege 5 Personen
Horstedt 5 Personen
Reeßum 30 Personen
Sottrum 83 Personen
Davon sind 34 Kinder 0 – 6 Jahre und weitere 50 Personen unter 18 Jahre alt.
Zum 01.06.2022 wechseln alle Personen in den Rechtskreis des SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende). Weitere „Zuweisungen“ erfolgen dann nicht mehr über das Aufenthaltsrecht und auch die Abrechnung nicht mehr über das Asylbewerberleistungsgesetz.
Zur Berechnung der Aufnahmequote hat der Landkreis Rotenburg gebeten, die direkt vom Land an die Kommunen verteilten Personen mitzuteilen. Das sind für die Samtgemeinde bisher 4 Personen. Insgesamt sind derzeit über den Landkreis 68 Personen anderer Herkunftsländer zugewiesen worden.
174 ukrainische Staatsangehörige sind beim Landkreis im Leistungsbezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Um Leistungen zu beziehen, müssen diese entweder bei der Ausländerbehörde des Landkreises registriert sein oder zumindest dort einen Termin zu Registrierung haben.
Nach aktueller Auskunft des Landkreises ist derzeit noch nicht geklärt, wie die Zuweisungsquote zukünftig ermittelt wird. Zu erwarten ist, dass die ukrainischen Personen zukünftig nicht mit eingerechnet werden. Feststeht das unbegleitete minderjähre Ausländer/innen nicht auf die Zuweisungsquote angerechnet werden. Würde in der Samtgemeinde eine begleitete Jugendgruppe untergebracht werden, z. B. eine Gruppe aus einem Waisenhaus, ist deren Anrechnung noch nicht geklärt.
In Kürze stehen durch Anmietung rund 30 Unterbringungsplätze zur Verfügung. Hierbei handelt es sich aber immer um Mehrpersonen-Zimmer. Die ankommenden ukrainischen Personen finden noch privat Wohnraum.
Im Bereich des Asylbewerberleistungsrechts trägt der Landkreis auch Vorhaltekosten von bis zu 3 Monaten, im SGB II nur die tatsächlich bewohnte Fläche.
Ob und wie Bundesmittel zur Unterbringung von ukrainischen Flüchtlingen über das Land an die Kommunen weiterverteilt werden, ist noch ungeklärt. Umfangreiche „Vorratsanmietungen“ sind daher aktuell mit einem nicht unerheblichen Finanzrisiko für die Samtgemeinde verbunden.
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