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Vorlage - SG/55 MV-01 BV-01 BV
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Sachverhalt:
Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung am 17. Februar 2022 beschlossen, unter Berücksichtigung der Ergebnisse der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange den Planentwurf gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Von dem Verfahren ist abschließend ein Änderungsbereich in Bötersen betroffen. Zur Orientierung habe ich die Bekanntmachung über die Auslegung des Entwurfs dieser Vorlage beigefügt.
Nach ortsüblicher Bekanntmachung lagen die Planunterlagen in der Zeit vom 11. April 2022 bis 13. Mai 2022 zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus. Mit Anschreiben vom 05. April 2022 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung des Planentwurfes benachrichtigt. Die im Rahmen der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen sind der Vorlage als Anlage beigefügt. Von Privatpersonen wurden keine Stellungnahmen vorgebracht.
Eine Übersicht der beteiligten Einwender zur 42. Änderung des Flächennutzungsplanes mit den Erläuterungen und Auswirkungen auf das Planverfahren sowie die Beschluss-empfehlungen hierzu füge ich ebenfalls als Anlage bei. In der Fachausschusssitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Planung, Wirtschaft und Verkehr am 02.06.2022 wird das Büro Instara die Beschlussempfehlungen erläutern.
Der Samtgemeinderat bestätigt den Beschluss des Samtgemeindeausschusses vom 17. Februar 2022 betreffend der Entscheidungsvorschläge zu den Anregungen und Hinweisen hinsichtlich der Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Ferner beschließt der Samtgemeinderat die anliegende Übersicht der beteiligten Einwender gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur 42. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Sottrum.
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