Ratsinformationssystem
Vorlage - SG/2022/140 BV
|
|
Sachverhalt:
In der Samtgemeindebücherei werden künftig die Mahnungen per Email und nicht mehr per Post versandt. Dieser Emailversand ist aus dem Büchereiprogramm automatisiert möglich. Nach der Gebührenordnung der Samtgemeindebücherei wird für jede schriftliche Mahnung eine Gebühr in Höhe von 1,00 € erhoben. Diese Gebühr kann aus der Gebührenordnung aus Sicht der Verwaltng zukünftig entfallen. Die Email verursacht keine Kosten wie der Briefversand, auch keine Personalkosten. Die Satzung ist dazu anzupassen.
In diesem Zusammenhang rege ich eine Anpassung der Jahresgebühr für Erwachsene und Jugendliche ab der Vollendung des 17. Lebensjahres an und diese von 8,00 € auf 10,00 € zu erhöhen. Die letzte Gebührenerhöhung wurde am 08.06.2017 mit einer Erhöhung von 5,00 € auf 8,00 € beschlossen. Seitdem sind Personal- wie Sachkosten um ein Vielfaches gestiegen.
Ein Entwurf einer Änderungssatzung ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Der Rat der Samtgemeinde beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Samtgemeindebücherei Sottrum.
|