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Vorlage - SG/2022/140 BV  

Betreff: Änderung der Satzung über die Benutzung der Samtgemeindebücherei
Status:öffentlich  
Federführend:Bildung, Soziales und Kultur   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales, Kultur, Jugend und Sport Vorberatung
16.06.2022 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Kultur, Jugend und Sport geändert beschlossen   
Samtgemeindeausschuss Vorberatung
30.06.2022    Sitzung des Samtgemeindeausschusses      
Rat der Samtgemeinde Sottrum Entscheidung
07.07.2022 
Sitzung des Rates der Samtgemeinde Sottrum zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Änderungssatzung Benutzung der Samtgemeindebücherei  

Sachverhalt:

In der Samtgemeindebücherei werden künftig die Mahnungen per Email und nicht mehr per Post versandt. Dieser Emailversand ist aus dem Büchereiprogramm automatisiert möglich. Nach der Gebührenordnung der Samtgemeindebücherei wird für jede schriftliche Mahnung eine Gebühr in Höhe von 1,00 € erhoben. Diese Gebühr kann aus der Gebührenordnung aus Sicht der Verwaltng zukünftig entfallen. Die Email verursacht keine Kosten wie der Briefversand, auch keine Personalkosten. Die Satzung ist dazu anzupassen.

In diesem Zusammenhang rege ich eine Anpassung der Jahresgebühr für Erwachsene und Jugendliche ab der Vollendung des 17. Lebensjahres an und diese von 8,00 € auf 10,00 € zu erhöhen. Die letzte Gebührenerhöhung wurde am 08.06.2017 mit einer Erhöhung von 5,00 € auf 8,00 € beschlossen. Seitdem sind Personal- wie Sachkosten um ein Vielfaches gestiegen.

Ein Entwurf einer Änderungssatzung ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
 



Der Rat der Samtgemeinde beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Samtgemeindebücherei Sottrum.
 

Stammbaum:
SG/2022/140 BV   Änderung der Satzung über die Benutzung der Samtgemeindebücherei   Bildung, Soziales und Kultur   Beschlussvorlage Samtgemeinde
SG/2024/027 BV   Änderung der Satzung für die Benutzung der Samtgemeindebücherei   Bildung, Soziales und Kultur   Beschlussvorlage Samtgemeinde