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Vorlage - GRE/2022/027 BV  

Betreff: Glockenturm Reeßum - Umsetzung Neubau
Status:öffentlich  
Federführend:Verwaltungsleitung Mitgliedsgemeinden   
Beratungsfolge:
Gemeinde Reeßum Entscheidung
18.07.2022 
Sitzung des Rates der Gemeinde Reeßum ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Die Diskussionen um einen Neubau oder eine Sanierung des Glockenturms in Reeßum ziehen sich mittlerweile seit geraumer Zeit hin. Es konnten jedoch in der Zwischenzeit viele abschließende Klärungen herbeigeführt werden, die dem Fortgang des Projektes sehr förderlich sind.

 

Baurecht

Das beauftragte Architekturbüro Menzel aus Rotenburg hat in Kooperation mit dem Statiker Seekamp aus Sottrum die Grundlagen analysiert und ist zu dem Schluss gekommen, dass eine 1:1 Rekonstruktion des heutigen Glockenturms genehmigungsfähig und umsetzbar ist. Auf Basis dieser Aussagen hat der Rat am 28.03.2022 beschlossen einen Bauantrag für die o.g. Rekonstruktion zu stellen. Das Architekturbüro hat daraufhin die Bauantragsunterlagen erstellt und der Bauantrag ist durch die Gemeinde am 20.06.2022 eingereicht worden.

 

Kosten

Die in der ursprünglichen Kostenschätzung genannten Kosten von ca. 97.000,- € sind am 22.06.2022 vom Architekten erneut bestätigt worden. Die tatsächlichen Kosten werden, wie üblich, erst nach Ausschreibung der Leistungen vorliegen.

 

rderung

Am 22.08.2021 hat die Gemeinde einen Antrag auf Zuwendung beim Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) gestellt. Mit Datum vom 22.03.2022 hat das ArL einen Bewilligungsbescheid für die beantragte Zuwendung ausgestellt. Die Förderquote beträgt 73%, in Summe bis max. 66.329,66 €. Die leichte Abweichung zwischen dem Prozentsatz der Förderung und dem Wert in € ergibt sich aus den sog. Anrechenbaren Kosten. Nicht alle Kosten der Kostenschätzung unterliegen der Förderung, sodass die Projektkosten beim ArL etwas geringer ausgewiesen sind. Ein Problem bei der in Aussicht gestellten Förderung war der Umsetzungszeitraum bis zum 15.10.2022. Die Umsetzung des Projekts in diesem Zeitraum wäre unmöglich gewesen. Nach einigen Gesprächen mit dem Fördermittelgeber liegt nunmehr der angepasste Zuwendungsbescheid vor, in dem der Bewilligungszeitraum bis zum 30.09.2023 verlängert wurde.

 

 

 

 

 

 

In den vergangenen Diskussionen um das Projekt wurde immer deutlich kommuniziert, dass es bei der Umsetzung keine Automatismen gibt, sondern alle wesentlichen Schritte vom Gemeinderat beschlossen werden. Wir sind nunmehr an dem Punkt, an dem der Gemeinderat den Beschluss zur Umsetzung des Projekts fassen sollte. Die oben beschriebenen Rahmenbedingungen sind als außerordentlich gut zu bewerten.

 

 



Unter Kenntnisnahme der im Sachverhalt erläuterten Rahmenbedingungen beschließt der Rat der Gemeinde Reeßum die Umsetzung des Neubaus des Glockenturms in Reeßum.