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Vorlage - GS/2015/092
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Sachverhalt:
Der Eigentümer der Grundstücke Große Straße 36 und Gartenweg 4 hat die Aufstellung eines Bebauungsplanes beantragt, um für die Grundstücke die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, neben dem ALDI-Markt einen Drogerie-Discounter zu errichten. Der Antragsteller hat die Übernahme der anfallenden Planungskosten zugesagt.
Das Plangebiet reicht von der Großen Straße bis zum Gartenweg und wird als Kerngebiet (MK) festgesetzt. Die Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften werden analog der rechtkräftigen Bebauungspläne der Großen Straße bestimmt. In der Sitzung des Fachausschusses werden Details der Planung erläutert.
Beschlussvorschlag:
- Die Gemeinde Sottrum leitet ein Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ein. Der Bebauungsplan erhält die Nummer 66 und die Bezeichnung „Große Straße IV. Die Aufstellung des Bebauungsplanes wird im Rahmen des beschleunigten Verfahrens gem. § 13a BauGB durchgeführt. Es wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
- Mit den für das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 66 „Große Straße IV“ erforderlichen Planungsleistungen wird das Planungsbüro PGN aus Rotenburg (Wümme) betraut. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.