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Vorlage - GS/2015/093  

Betreff: Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 67 "Lange Gasse" von Sottrum
a. Beschluss über die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes
b. Bestellung eines Planungsbüros
Status:öffentlich  
Federführend:Bauabteilung   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Sottrum Entscheidung
05.10.2015    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Ausschuss für Bau, Planung und Umwelt Vorberatung
05.10.2015 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung und Umwelt    

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Die neuen Eigentümer der Grundstücke Große Straße 35 und Am Meyerhofe 1 haben die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes beantragt. Ziel der Planung ist es, die Grundstücke mit Wohngebäuden zu bebauen. Die Antragsteller haben die Übernahme der anfallenden Planungskosten zugesagt.

In der Sitzung des Fachausschusses werden Details der Planung erläutert.

 

Im Rahmen der Planaufstellung werden Ingenieurleistungen erforderlich, die verwaltungsseitig nicht erbracht werden können. Ich habe daher 3 Planungsbüros gebeten, mir ein Angebot für die erforderlichen Planungsleistungen vorzulegen. Das Ergebnis der Preisabfrage werde ich in der Sitzung vortragen.

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeinde Sottrum leitet ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes ein. Der Bebauungsplan erhält die Nummer 67 und die Bezeichnung „Lange Gasse“. Die Aufstellung des Bebauungsplanes wird im Rahmen des beschleunigten Verfahrens gem. § 13a BauGB durchgeführt. Es wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
  2. Mit den für das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 67 „Lange Gasse“ erforderlichen Planungsleistungen wird das Planungsbüro … betraut. Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller.