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Vorlage - SG/2022/212 BV  

Betreff: 380-kV-Leitung Stade-Landesbergen Abschnitt 4 (Sottrum - Verden), hier: Planfeststellungsverfahren
Status:öffentlich  
Federführend:Bauen, Klimaschutz und Umwelt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Planung, Wirtschaft und Verkehr Vorberatung
15.09.2022 
Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Planung, Wirtschaft und Verkehr zur Kenntnis genommen   
Samtgemeindeausschuss Entscheidung
22.09.2022    Sitzung des Samtgemeindeausschusses      
15.12.2022    Sitzung des Samtgemeindeausschusses      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
01_Anl_01 Anh_06_Varianten-Sottrum_Karte_01  
Anhang Kostenübersicht Varianten 1 bis 5  

Sachverhalt:
 

r eine sichere Versorgung der Region und die langfristige Netzstabilität muss die Übertragungskapazität der Stromleitung Stade-Landesbergen von 220 kV auf 380 kV erhöht werden. Das gesamte Verfahren ist in 7 Abschnitte unterteilt. Das Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt 4 (Sottrum - Verden), welches nun eröffnet wird, setzt sich mit der Fein- und Detailplanung auseinander, in der genau festgelegt werden soll, wie der Verlauf der Trasse gebaut wird.

Der Trassenverlauf von Abschnitt 4 verläuft u.a. durch die Gemeinden Sottrum, Hassendorf und Hellwege.

Speziell im Bereich um die Gemeinde Hassendorf wurden alternative Bauarten bedacht (Freileitung vs. Erdverkabelung). Hier wurden im Verfahren fünf Trassenvarianten entwickelt (V 1 bis V 5 A-C).

In der Gesamtabwägung stellt sich Variante V 1 als die eindeutig vorzugswürdige Variante dar.

Variante V 1 entspricht der Vorzugstrasse des Raumordnungsverfahrens, die in der Landesplanerischen Feststellung als raumverträglich festgestellt wurde. Diese Einschätzung des ROV gilt auch heute unverändert.

Im Vergleich zu den betrachteten anderen Varianten überwiegen die Vorteile der Variante V 1 deutlich die Nachteile, die Variante V 1 in einzelnen Aspekten gegenüber diesen anderen Varianten hat. Variante V 1 ist die technisch sinnvollste und deutlich wirtschaftlichste Variante, die insgesamt mit den geringsten Betroffenheiten privater und sonstiger Belange verbunden ist. Die Nachteile bei einzelnen Aspekten der Raum- und Umweltverträglichkeit wiegen nicht so schwer, dass diese die Umwelt- und Raumverträglichkeit insgesamt in Frage stellen. Auch insgesamt überwiegen die Vorteile hinsichtlich Technik und Wirtschaftlichkeit sowie Eigentumsbetroffenheit die Nachteile bei einzelnen Belangen deutlich.

Variante V 1 ist damit Grundlage der Antragstrasse, die Gegenstand der vorliegenden Planfeststellungsunterlage ist.

Die 220-kV-Leitung wird, zeitlich parallel zum Neubau, vollständig zurückgebaut.
 

In der Fachausschusssitzung werde ich die für die Beurteilung der Trassenvarianten maßgeblichen Parameter beleuchten. Zudem werde ich die vorhandene und in Planung befindliche Infrastruktur an Energie- und Erdgastransportleitungen und Hoch- und Höchstspannungsstromnetze darstellen, um so die Belastung des Bereichs aufzuzeigen.

 

Aus Sicht der Samtgemeinde ist es einerseits wünschenswert, wenn die Höchstspannungsleitung östlich um Hassendorf herum geführt und somit auch eine Entwicklung zwischen den Ortslagen Hassendorf und Sottrum möglich wird. Andererseits beeinträchtigt die Freileitung das Landschaftsbild. Als weiteren Aspekt ist zudem der Ersatzneubau der Elbe-Lippe-Leitung zu sehen. Der Ersatz der vorhandenen 380kV-Leitung wird in jedem Fall als Freileitung errichtet. Mit einem westlich um Hassendorf geführten Erdkabel und einer möglichen östlich von Hassendorf errichteten Freileitung wäre die Ortslage dann komplett umzingelt.

 

Die Planfeststellungsunterlagen werden in der Zeit vom 12.09.2022 bis einschließlich zum 11.10.2022 unter dem Titel „380-kV-Ltg. Stade-Landesbergen, Abschnitt 4 Sottrum - Verden“ auf der Internetseite der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr: https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview zur allgemeinen Einsicht veröffentlicht. Zudem liegt in dieser Zeit auch eine Planunterlage im Rathaus der Samtgemeinde aus.

 

 

Die Stellungnahme der Gemeinde Hassendorf liegt mittlerweile vor.


 



 

Die Stellungnahme der Gemeinde Hassendorf wird zur Kenntnis genommen.

 

Das Planfeststellungsverfahren betrifft die Belange der Samtgemeinde aus Sicht der Stadtplanung. Damit eine künftige Entwicklung hinsichtlich des baulichen Zusammenwachsens der Gemeinden Hassendorf und Sottrum weiterhinglich bleibt, spricht sich die Samtgemeinde für eine Trassenverlauf östlich um die Ortslage Hassendorf herum aus. Wie bereits im Raumordnungsverfahren geäert, sollte Ziel der Planung eine Bündelung von Versorgungstrassen sein. Bezüglich der Elbe-Lippe Leitung sollte wegen einer dortigen Überbündelung diese Trasse weiter nach Osten verschoben werden.

 

Die Samtgemeinde bittet um eine fachliche Prüfung, ob abweichend von der Antragstellung eine Erdverkabelung vom UW Sottrum bis südlich der Wümmeniederung unter Bewertung aller von der Gemeinde Hassendorf vorgetragenen Gesichtspunkten möglich und vertretbar ist.