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Vorlage - GS/2015/111  

Betreff: Pflege von Wegeseitenrändern
Status:öffentlich  
Federführend:Bauabteilung   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Sottrum Entscheidung
30.11.2015    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr Vorberatung
23.11.2015 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Sottrum Entscheidung
18.01.2016    Sitzung des Verwaltungsausschusses      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
111 Anlage  

Sachverhalt:

Das Amt für Naturschutz und Landschaftspflege beim Landkreis Rotenburg (Wümme) hat die gängige Praxis der Pflege der Wegeseitenränder an Gemeindewegen, die dem landwirtschaftlichen Verkehr dienen, angesprochen. Danach werden die Seitenränder oft zu früh und ganzflächig gemäht. Dies hat zur Folge, dass erhaltenswerte Vegetationsbestände zerstört werden.

Um diesen Missstand abzustellen, hält die Naturschutzbehörde die Vorgabe „Naturschutz durch Unterlassen“ für angebracht. Hierfür ist zwingend ein Ablaufplan aufzustellen. Dieser könnte auf Grundlage nachstehender Bestimmungen entwickelt werden:

  1. Der Plan für Wegeseitenränder wird getrennt von dem Plan für Gemeindeflächen aufgestellt.
  2. Die Wegeseitenränder sind zweimal im Jahr zu mähen - einmal Mitte Juli und einmal Ende September.
  3. Es sollte maximal 1 Meter breit von der Fahrbahnkante geschlegelt werden.
  4. Im ersten Durchgang ist es ausreichend, Gefahrenstellen (Einmündungsbereiche) zu mähen. Hierfür wurde der anliegende Plan entwickelt.
  5. Optional gibt es die Möglichkeit einer „Mosaikpflege“:
    1. Abschnitte bilden, die nur alle drei Jahre gemäht werden.
    2. Gegenüberliegende Wegeränder zu unterschiedlichen Zeitpunkten mähen.
    3. Ende September Teil der Breite stehen lassen als Überwinterungsgelegenheit für Insekten.

Als Beratungsgrundlage füge ich als Anlage die Hinweise zur Pflege von Randstreifen der Landwirtschaftskammer bei.

In der Gemeinde Sottrum wurden in diesem Jahr die Seitenränder Mitte Mai geschlegelt.


Beschlussvorschlag: