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Vorlage - SG/2022/288 BV  

Betreff: Wahl einer Schiedsperson
Status:öffentlich  
Federführend:Verwaltungsleitung   
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss Vorberatung
15.12.2022    Sitzung des Samtgemeindeausschusses      
Rat der Samtgemeinde Sottrum Entscheidung
15.12.2022 
Sitzung des Rates der Samtgemeinde Sottrum ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

In seiner Sitzung am 17.09.2020 hat der Rat der Samtgemeinde Sottrum Frau Hannelore Mann-Sander aus Hassendorf  und Frau Heller aus Hellwege für das Schiedsamt bis zum 17.09.2025 gewählt. Frau Heller hat ihr Amt im April 2021 umzugsbedingt niederlegt. Seitdem ist Frau Mann-Sander alleinetig.

Durch einen Presseartikel ist es gelungen, Herrn Rüdiger Haase für das Amt zu gewinnen. Er wird sich in der Sitzung des Rats vorstellen und auch Frau Mann-Sander steht in der Sitzung für einen kurzen Bericht aus der Tätigkeiten und für Nachfragen zur Verfügung.  

 

Bis zum Wegzug von Frau Heller war das Schiedsamt der Samtgemeinde Sottrum in zwei Bezirke aufgeteilt. Das niedersächsische Gesetz über gemeindliche Schiedsämter lässt diese Möglichkeit zu genau wie eine Schiedsperson und eine Stellvertretung.

 

Die Wahl der Schiedsperson erfolgt auf fünf Jahre. Die Wahl erfolgt nach § 67 NKomVG. Danach wird schriftlich gewählt. Steht nur eine Person zur Wahl, wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt, wenn dem niemand widerspricht. Auf Verlangen eines Ratsmitglieds ist geheim zu wählen. Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der Ratsmitglieder gestimmt hat. Der Rat besteht aus 31 Mitgliedern. Die Mehrheit der Ratsmitglieder beträgt somit 16. Wird dieses Ergebnis im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, die die meisten Stimmen erhalten hat. Ergibt sich im zweiten Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das Los, das der Ratsvorsitzende zieht.
 


Herr Rüdiger Haase, Ahausen wird vom 16.12.2022 bis 15.12.2027 zur Schiedsperson für den Bezirk Gemeinde Ahausen, Gemeinde Bötersen, Gemeinde Hassendorf und Gemeinde Sottrum gewählt.

Die Schiedspersonen vertreten sich gegenseitig.

Stammbaum:
SG/2022/288 BV   Wahl einer Schiedsperson   Verwaltungsleitung   Beschlussvorlage Samtgemeinde
SG/2023/002 BV   Änderungssatzung über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit in der Samtgemeinde Sottrum; Schiedsperson   Verwaltungsleitung   Beschlussvorlage Samtgemeinde