Ratsinformationssystem

Vorlage - GS/2016/002  

Betreff: Bestimmung der Gemeindedirektorin oder des Gemeindedirektors und ihrer oder seiner Vertretung
Status:öffentlich  
Federführend:Interne Dienste   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Sottrum Vorberatung
Rat der Gemeinde Sottrum Entscheidung
25.01.2016 
Sitzung des Rates der Gemeinde ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Aufgrund der vom Gemeindedirektor André Bischof und stellvertretenden Gemeindedirektor Hans-Jürgen Krahn verlangten Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis (Vorlage Nr. GS 001/2016) ist die Neuwahl einer Gemeindedirektorin/ eines Gemeindedirektors und der Stellvertretung notwendig.

Da in der konstiuierenden Sitzung am 07.11.2011 für die Dauer der restlichen Wahlperiode beschlossen wurde, dass die Bürgermeisterin/ der Bürgermeister nur die gemäß § 106 Abs. I NKomVG dargestellten Aufgaben hat, kommt für die Position einer Gemeindedirektorin/ eines Gemeindedirektors gemäß § 106 Abs. I Satz 2 NKomVG

-          ein anderes Ratsmitglied

-          die Samtgemeindebürgermeisterin oder der Samtgemeindebürgermeister

-          die allgemeine Stellvertreterin oder der allgemeine Stellvertreter der Samtgemeindebürgermeisterin oder des Samtgemeindebürgermeisters oder

-          ein anderes Mitglied des Leitungspersonals der Samtgemeinde

in Frage.

Wird einem Ratsmitglied die Aufgabe übertragen, ist zum Ausdruck zu bringen, dass die Berufung auch mit dem Sitzverlust endet.

Der Rat beschließt ferner über die Vertretung der Gemeindedirektorin oder des Gemeindedirektors. Für ihre oder seine Vertretung kommen Samtgemeinde- oder Gemeindebedienstete, die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister, ein anderes Ratsmitglied oder eine andere geeignete nicht dem Rat angehörende Person in Betracht. Für den Fall, dass ein Ratsmitglied zur Stellvertreterin/ zum Stellvertreter bestellt werden soll, ist hierbei das Mitwirkungsverbot zu beachten.

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

a) Frau/Herr …………….. wird unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamtin/ Ehrenbeamter für die Zeit bis zu ihrem/ seinem ausscheiden aus dem Dienst der Samtgemeinde Sottrum / Rat der Gemeinde Sottrum, längstens jedoch bis zum 31.10.2016, zur Gemeindedirektorin/ zum Gemeindedirektor ernannt.

 

b) Frau/Herr …………….. wird unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamtin/ Ehrenbeamter für die Zeit bis zu ihrem/ seinem ausscheiden aus dem Dienst der Samtgemeinde Sottrum / Rat der Gemeinde Sottrum, längstens jedoch bis zum 31.10.2016, zur stellvertretenden Gemeindedirektorin/  zum stellvertretenden Gemeindedirektor ernannt.