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Vorlage - SG/2023/015 BV  

Betreff: Entwässerungsabgabensatzung der Samtgemeinde Sottrum
hier: Globalberechnung zur Ermittlung des Beitragsbedarfs (Kanalbaubeitrag)
Status:öffentlich  
Federführend:Bauen, Klimaschutz und Umwelt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Planung, Wirtschaft und Verkehr Vorberatung
09.02.2023 
Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Planung, Wirtschaft und Verkehr ungeändert beschlossen   
Samtgemeindeausschuss Vorberatung
23.02.2023    Sitzung des Samtgemeindeausschusses      
Rat der Samtgemeinde Sottrum Entscheidung
27.04.2023 
Sitzung des Rates der Samtgemeinde Sottrum ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:
 

Die Samtgemeinde Sottrum hat die Möglichkeit, Beiträge für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung der öffentlichen Entwässerungsanlage (Kanalbaubeiträge) zu erheben. Im Rahmen der rechtlichen Legitimation hat die Samtgemeinde Sottrum zuletzt bereits im Jahre 1980 die Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Entwässerung der Samtgemeinde Sottrum (Entwässerungsabgabensatzung) beschlossen. Kanalbaubeitrag wereden von den Grundstückseigentümern erhoben, denen die Möglichkeit der Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung besondere wirtschaftliche Vorteile bietet. Die letzte Anpassung der Kanalbaubeiträge fand im Jahre 1995 durch eine Beitragsbedarfsberechnung statt, in der alle angeschlossenen Grundstücke innerhalb der Samtgemeinde Sottrum sowie der Beitragsbedarf ermittelt wurden. Durch den zwischen der Samtgemeinde und den Mitgliedsgemeinden vereinbarten Wegfall des Infrastrukturzuschusses für die zentrale Abwasserbeseitigungsanlage (Ratsbeschluss vom 17.09.2020, Vorlage SG/ 2020/ 063) ist es erforderlich geworden, eine neue Beitragskalkulation im Rahmen einer Globalberechnung aufzustellen. Ziel ist es, den Beitragsbedarf für neu anzuschließende Grundstücke zu ermitteln.

Dafür werden die Gesamtkosten der öffentlichen Entwässerungsanlage sämtlichen beitragspflichtigen Grundstücksflächen gegenübergestellt. Neben den bereits getätigten Investitionen und angeschlossenen Grundstücken sind auch Prognosen für einen Zeithorizont von 10 Jahren in der Kalkulation erfasst.

Durch diese Kalkulationsmethode soll dem verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz Rechnung getragen werden, der alle Grundstücke gleichermaßen berücksichtigt und belastet sehen will. Im Rahmen dieses Projektes wurden dafür seit 2018 alle Kanalbaubeitragsbescheide digital erfasst und in ein eigenes Geografisches Informationssystem eingearbeitet. So ist es möglich, einen aktuellen Überblick über die angeschlossenen Grundstücke und die Beitragsflächen zu erhalten. Insgesamt sind seit Inbetriebnahme der Kläranlage über 5.000 Heranziehungsbescheide ergangen bzw. Ablöseverträge geschlossen. Der neue Kanalbaubeitrag wurde gemeinsam mit der Firma Allevo ermittelt und ergibt sich aus der beigefügten Globalberechnung.


Der neue Beitragssatz pro m² nutzungsbezogene Fläche beträgt

 

19,83

 

und hat sich im Verhältnis zum bisherigen Beitragssatz in Höhe von 9,35 € erhöht. Bei der Kanalveranlagung für ein neues Baugrundstück (Grundstücksfläche 1.000 m²) innerhalb eines Bebauungsplanes würde sich diese Veränderung wie folgt darstellen:

 

  1. Bisherige Berechnung mit Infrastrukturzuschuss:

Kanalbaubeitrag:

Anrechenbare Grundstücksfläche
4 Abs. 2 der Satzung)

 

Vollgeschosse

 

Beitragsfläche

Zahl

Faktor

1.000

x

I

20%

=

200,00

 

Beitragsfläche

 

Flächenbeitrag

 

Kanalbaubeitrag

200,00 m²

x

9,35 €/m²

=

1.870,00

 

Infrastrukturzuschuss:

Anrechenbare Grundstücksfläche
4 Abs. 2 der Satzung)

 

Vollgeschosse

 

Beitragsfläche

Zahl

Faktor

1.000

x

I

20%

=

200,00

 

Kanalbaubeitrag

 

Flächenbeitrag

 

Infra.zuschuss

200,00 m²

x

9,35 €/m²

=

1.870,00

 

Kanalbaubeitrag

1.870,00

+ Infra.zuschuss

1.870,00

=

3.740,00 €

 

r ein Baugrundstück mit einer Grundstücksgröße von 1.000 m² sind dem Anschlussnehmer bisher Kosten in Höhe von insgesamt 3.740,00  entstanden.

 

 

  1. Neue Berechnung ohne Infrastrukturzuschuss:

Anrechenbare Grundstücksfläche
4 Abs. 2 der Satzung)

 

Vollgeschosse

 

Beitragsfläche

Zahl

Faktor

1.000

x

I

20%

=

200,00

 

Beitragsfläche

 

Flächenbeitrag

 

Kanalbaubeitrag

200,00 m²

x

19,83/m²

=

3.966,00

 

nftig wird r ein Baugrundstück mit einer Grundstücksgröße von 1.000 m² ein Kanalbaubeitrag in Höhe von 3.966,00 r den Anschluss an das zentrale Schmutzwassernetz der Samtgemeinde Sottrum erhoben.

 

 

Diese relativ moderate Beitragserhöhung für ein Baugrundstück in einem Baugebiet liegt darin begründet, dass die neu anzuschließenden Grundstücke auch weiterhin noch von den günstigen Investitionen aus den 1970er und 1980er Jahren und den seinerzeit gewährten Zuweisungen profitieren. Diese Anlagenteile sind immer noch in Betrieb und somit auch Bestandteil der Kalkulation. Erst beim großumigen Ersatzneubau der Hauptkanalisation, mit der in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts zu rechnen ist, wird sich ein Kanalbaubeitrag beträchtlich erhöhen.

 

Durch die heutige Anpassung des Flächenbeitrages ist die Samtgemeinde Sottrum in der Lage, den zukünftigen Aufwand r die öffentliche Entwässerungsanlage decken zu können. Die 18. Änderung der Entwässerungsabgabensatzung ist dafür erforderlich, die Gegenstand einer weiteren Beschlussvorlage ist.

 

 


 

Der Samtgemeinderat der Samtgemeinde Sottrum beschließt die der Vorlage beigefügte Globalberechnung. Der neue Flächenbeitrag gem. § 5 Abs. 1 der Entwässerungsabgabensatzung der Samtgemeinde Sottrum beträgt 19,83 .

 

 

Stammbaum:
SG/2023/015 BV   Entwässerungsabgabensatzung der Samtgemeinde Sottrum hier: Globalberechnung zur Ermittlung des Beitragsbedarfs (Kanalbaubeitrag)   Bauen, Klimaschutz und Umwelt   Beschlussvorlage Samtgemeinde
SG/2023/015 BV-01 BV   Entwässerungsabgabensatzung der Samtgemeinde Sottrum hier: 18. Änderungssatzung   Bauen, Klimaschutz und Umwelt   Beschlussvorlage Samtgemeinde