Ratsinformationssystem
Vorlage - SG/2023/042 BV-01 MV
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Sachverhalt:
Der Realverband hat aufgrund einer Nachfrage im Fachausschuss zu den möglichen Grabstellen auf der Fläche folgendes mitgeteilt:
„Es werden ca. 80 Bäume pro Hektar als Grabbäume ausgewählt. Mit einer Fläche von 10 ha netto (11 ha abzüglich Wege und Randstreifen) ergeben sich ca. 800 Bäume mit jeweils 12 Urnenplätzen.
Davon sind ca. 480 Gemeinschaftsbäume (60%) mit insgesamt 5.760 Urnenplätzen und ca. 320 Familienbäume (40%) mit insgesamt 3.840 Urnenplätzen, von denen aber aller Voraussicht nach nur ca. 2/3 tatsächlich genutzt werden (=2.560).
Insgesamt werden damit rein rechnerisch über eine Laufzeit von 99 Jahren ca. 8.320 Gräber belegt werden können.
Dies ist jedoch nur eine rein rechnerische Betrachtung. Bei der Einordnung dieser Zahl sind folgende Faktoren zu berücksichtigen:
- Das maximale Angebot an Grabstellen ist über den Zeitraum von 99 Jahren zu betrachten. Es wird vor Inbetriebnahme durch die Ausweisung der Bäume und Vermessung der Grabstellen und deren Eintrag ins Biotopregister als Maximalangebot festgelegt.
- Jedes Grab wird nur einmal belegt, wird also auch nach Ablauf der Mindestruhezeit nicht noch einmal genutzt.
- Bei geringerem Bedarf gibt es die Option, die Fläche zu verkleinern, das heißt, die Anzahl der Grabstellen zu reduzieren….
- Die Kunden kommen aus einem größeren Einzugsgebiet als das der Samtgemeinde.“
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