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Vorlage - SG/2023/095 BV  

Betreff: Schulentwicklungsplan; hier: Ganztagsfähiger Schulbau
Status:öffentlich  
Federführend:Bildung, Soziales und Kultur   
Beratungsfolge:
Schulausschuss der Samtgemeinde (alt) Vorberatung
20.04.2023 
Sitzung des Schulausschusses der Samtgemeinde geändert beschlossen   
Samtgemeindeausschuss Vorberatung
20.04.2023    Sitzung des Samtgemeindeausschusses      
Rat der Samtgemeinde Sottrum Entscheidung
27.04.2023 
Sitzung des Rates der Samtgemeinde Sottrum ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:
 

Gemäß dem am 12.10.2021 beschlossenen Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter wird ab 2026 bis 2029 stufenweise jedem Kind im Grundschulalter ein Platz zur ganztägigen Betreuung garantiert.

 

Um die weiteren Untersuchungen im Rahmen der Erstellung des Schulentwicklungsplans (SEPL) anzustoßen, muss unter anderem geklärt werden, nach welchem Modell die Grundschulen der Samtgemeinde ihren Ganztag organisieren möchten.

 

Die Verteilung der Ganztagsflächen hat räumliche Auswirkungen, die innerhalb von Machbarkeitsstudien überprüft werden müssen. Auch wirkt sich die Organisation des Ganztags auf das Flächenbudget und damit enorm auf die Kosten aus. Somit ist die Festlegung für die Ganztagsform einer jeden Schule bei der Entscheidung, welches Szenario später ausgewählt wird, unbedingt zu berücksichtigen.

 

Da alle Grundschulen der Samtgemeinde bereits angekündigt haben, dass sie für die Entscheidung über die Form des Ganztags längere Zeit (bis zu einem Jahr) benötigen, wird vorgeschlagen, mit einer Annahme weiterzuarbeiten, die alle Arten der Ganztagsbetreuung ermöglicht, aber räumliche Strukturen für ein integriertes Nutzungsmodell bereitstellt.

 

Bedeutung des integrierten Nutzungsmodells

 

In einem additiven Modell herrscht eine räumliche Distanz zwischen Unterrichtsflächen und Flächen für den Ganztag. Ein gängiges Beispiel hierfür ist das vom Schulgebäude separierte Hortgebäude. Die Nutzung erfolgt hier üblicherweise klar in einer Trennung zwischen vormittags und nachmittags. Dies führt zu einem ständigen Leerstand einer der beiden Flächenarten.

 

„Im integrierten Nutzungsmodell sind die Flächen für Unterricht und Ganztag miteinander verwoben und stehen der Schulgemeinschaft den gesamten Tag zur Nutzung zur Verfügung, um qualitätsvolle verzahnte Bildung über den ganzen Tag zu ermöglichen und die additiven Strukturen von »Schule (Bildung)« und »Jugendhilfe (Betreuung)« sowohl pädagogisch-didaktisch als auch räumlich auflösen. (..) Multiprofessionelle Kooperationsstrukturen und die Verbindung formaler, non-formaler und informeller Bildungsangebote im Ganztag bieten großes Potenzial für inklusive Bildung. Sie helfen, vorhandene Flächen innovativ und im Sinne inklusiver ganztägiger Bildung gemeinsam zu bespielen.“ (Montag Stiftung)

 

Eine ganztagsfähige Schule sollte ein Ort sein, an dem sich die gesamte Schulgemeinschaft bestehend aus Kindern, Eltern, Lehrenden, Pädagogen, Betreuungspersonal und Kooperationspartner/-innen gerne aufhält und je nach Tageszeit, -laune und -motivation Möglichkeiten bietet, sich individuell und gemeinsam zu entfalten.

 

Ein integriertes Nutzungskonzept ermöglicht den schnellen Zugriff auf unterschiedliche Raumarten und unterstützt durch vielseitige und abwechslungsreiche Räume, eine Rhythmisierung von freizeitpädagogischen wie auch lernpädagogischen Angeboten. Es bietet Möglichkeiten für Ruhe und Anspannung, Ausruhen und Bewegung, Konzentration und Zerstreuung, die den gesamten Tag über zur Verfügung stehen.

 

Ganztagsfähige Schule bieten einen Lebensort, der die Bedürfnisse jedes Kindes – von Bewegung und Ruhe, über Rückzug und informellen Austausch bis hin zu formalem Lernen – ernst nimmt. Das bedeutet, dass sowohl das Gebäude, die Ausstattung und Möblierung der Räume und der Außenräume diesen Bedürfnissen gerecht werden müssen. Aber nicht nur die Entwicklung des Äußeren, auch die Einsicht, dass es keine homogenen Tagesabläufe gibt, die zu allen Kindern gleichermaßen passt, ist Teil der notwendigen inhaltlichen und strukturellen Veränderung.

 

Schule als Lebensraum meint auch, dass Elemente der kindlichen Förderung in den Schulalltag aufgenommen werden, die sich im hergebrachten Verständnis der Trennung von Schule und Freizeit dort in der Regel nicht befinden. Das bedeutet, Schule muss sich öffnen, um besser als bisher, die Neugier der Kinder zu stärken, sie als fantasievolle Wesen zu erkennen und ihre Kreativität zu fördern.

 



 


 

Der Rat der Samtgemeinde Sottrum beschließt eine Planung mit integrierten Nutzungskonzepten, wenn baulich / wirtschaftlich vertretbar, umzusetzen, um langfristig zukunftsfähigen Schulbau in der Samtgemeinde Sottrum zu ermöglichen.