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Vorlage - SG/2023/127 MV
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Sachverhalt:
Nach § 1 Absatz 3 der Verordnung über die kommunalen Feuerwehren (FwVO) soll in einer Gemeinde mit mehr als 15 000 Einwohnerinnen und Einwohnern zur Sicherstellung des überörtlichen Brandschutzes mindestens eine Schwerpunktfeuerwehr eingerichtet werden.
In der Samtgemeinde Sottrum lag die Einwohnerzahl am 30.06.2022 bei 15.142. Somit wurde die Einwohnerzahl von 15.000 am 30.06.2022 erreicht und es soll eine Schwerpunktfeuerwehr eingerichtet werden.
Die Mindestausrüstung einer Schwerpunktfeuerwehr von der Ortswehr Sottrum wird nach § 4 Absatz 4 FwVO mit dem Einsatzleitwagen, dem Löschfahrzeuge mit Gruppenbesatzung, dem Tanklöschfahrzeug und dem Rüstwagen erfüllt.