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Vorlage - SG/2023/127 MV  

Betreff: Gliederungsänderung der Ortswehr Sottrum zu einer Schwerpunktfeuerwehr
Status:öffentlich  
Federführend:Bürgerservice und Ordnung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Feuerschutz, Katastrophenschutz und Ordnung Kenntnisnahme
07.09.2023 
Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz, Katastrophenschutz und Ordnung zur Kenntnis genommen   
Samtgemeindeausschuss Kenntnisnahme
21.09.2023    Sitzung des Samtgemeindeausschusses      
Rat der Samtgemeinde Sottrum Kenntnisnahme
28.09.2023 
Sitzung des Rates der Samtgemeinde Sottrum zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach § 1 Absatz 3 der Verordnung über die kommunalen Feuerwehren (FwVO) soll in einer Gemeinde mit mehr als 15 000 Einwohnerinnen und Einwohnern zur Sicherstellung des überörtlichen Brandschutzes mindestens eine Schwerpunktfeuerwehr eingerichtet werden.

In der Samtgemeinde Sottrum lag die Einwohnerzahl am 30.06.2022 bei 15.142. Somit wurde die Einwohnerzahl von 15.000 am 30.06.2022 erreicht und es soll eine Schwerpunktfeuerwehr eingerichtet werden.

Die Mindestausrüstung einer Schwerpunktfeuerwehr von der Ortswehr Sottrum wird nach § 4 Absatz 4 FwVO mit dem Einsatzleitwagen, demschfahrzeuge mit Gruppenbesatzung, dem Tanklöschfahrzeug und dem Rüstwagen erfüllt.