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Vorlage - SG/2023/152 BV  

Betreff: Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben der Samtgemeinde Sottrum
Status:öffentlich  
Federführend:Bürgerservice und Ordnung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Feuerschutz, Katastrophenschutz und Ordnung Vorberatung
07.09.2023 
Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz, Katastrophenschutz und Ordnung ungeändert beschlossen   
Samtgemeindeausschuss Vorberatung
21.09.2023    Sitzung des Samtgemeindeausschusses      
Rat der Samtgemeinde Sottrum Entscheidung
28.09.2023 
Sitzung des Rates der Samtgemeinde Sottrum ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
2023 Gebührensatzungsüberarbeitung - Stand 22.09.23  

Sachverhalt:

Nach § 29 Abs. 2 NBrandSchG können die Kommunen von den nach § 29 Abs. 4 NBrandSchG Verpflichteten Gebühren und Auslagen nach dem Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz (NKAG) erheben. Auf Grund der (vielfachen) Gesetzesänderungen seit 2008 ist die bisherige Satzung zur Erhebung von Kostenersatz neuzufassen. Die gesetzlich dafür eingeräumte Übergangsfrist ist im Jahre 2020 abgelaufen.

 

Die Firma Heyder & Partner wurde mit der Gebührenkalkulation der Satzung beauftragt. Mit Stand von Mai 2023 liegen die Obergrenzen der Gebührenkalkulation der Feuerwehrfahrzeuge vor. Frau Schellhorn von der Firma Heyder & Partner wird in der Sitzung die Kalkulation online vorstellen.

 

Weiterhin wurde aus der Mustersatzung des Nds. Städte- und Gemeindebundes ein Entwurf der neuen Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben der Samtgemeinde Sottrum gefertigt, die als Anlage angefügt ist. Die Gebührensätze aus der Kalkulation der Firma Heyder & Partner wurden eingepflegt. Dabei wurde die Obergrenze zur Vereinfachung der Rechnungsstellung auf den nächsten 10,00 € abgerundet. Die Satzung sieht eine Rechnungsstellung je halbe Stunde vor. Das Fahrzeug vom Gerätewart und der zukünftige Wechsellader konnten bereits mit kalkuliert werden.

 

Insgesamt ergibt sich eine erhebliche Erhöhung der Abrechnungssätze im Vergleich zur bisherigen Satzung. Die Verwaltung hat zum Vergleich eine aktuell neu erstellte Kalkulation einer anderen Kommune recherchiert.

 

Die Samtgemeinde Zeven hat im Jahr 2022 die Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr überarbeitet. Teilweise konnten die Beträge verglichen werden:

 

 

Bezeichnung

Sottrum alt

Sottrum neu

Zeven

Personaleinsatz

10,00 €

30,00 €

58,46 €

Einsatzleitwagen

7,50 €

30,00 €

305,00 €

Mannschaftstransportwagen

7,50 €

35,00 €

338,00 €

Tanklöschfahrzeug

17,50 € & 20,00 €

245,00 €

392,00 €

schgruppenfahrzeug

17,50 € & 20,00 €

260,00 €

309,00 €

Tragkraftspritzenfahrzeug

15,00 €

220,00 €

749,00 €

stwagen (eigene Kosten)

17,50 €

30,00 €

-  

Gerätewagen

-         

35,00 €

-  

Wechselladerfahrzeug

-         

40,00 €

-  

 

Es ist davon auszugehen, dass die Obergrenzen bei der Samtgemeinde Sottrum geringer sind, da teilweise gebrauchte Fahrzeug beschafft wurden. Beim Rüstwagen entsteht der Samtgemeinde Sottrum Kosten für die laufende Unterhaltung. Diese wurden in der Kalkulation berücksichtigt. Die Kosten für die Anschaffung des Rüstwagens hat der Landkreis Rotenburg (Wümme) getragen. Die Kosten je Einsatz erfolgt mit gesonderten Gebührenbescheid, der in der Rechnungstellung mitberücksichtigt wird.

 


Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben der Samtgemeinde Sottrum wird genehmigt.