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Vorlage - SG/2023/183 BV
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Sachverhalt:
Die Feuerwehren der Samtgemeinde Sottrum erhalten zum Ende des Jahres die in Rechnung gestellten eingenommenen Personalkosten aus den Einsätzen als Zuweisung zurück. Nach § 11 Absatz 1 NBrandSchG verrichten die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren ihren Dienst ehrenamtlich. Die Weiterleitung von eingenommen Personalkosten an die Kameradschaftskasse steht mit § 12 NBrandSchG i.V.m. § 44 NKomVG nicht in Einklang und ist unzulässig.
Im Landkreis Rotenburg (Wümme) wird die Auszahlung der Personalkosten von den Kommunen unterschiedlich gehandhabt. Es werden Auszahlungen von 2/3, 50 %, Pauschalbetrag pro Person bis keine Auszahlung veranlasst.
Am 17.08.2023 wurde in der Sitzung der Gemeindebrandmeister und Ortsbrandmeister dieses Thema besprochen. Den Feuerwehren würde hierdurch ein finanzieller Nachteil entstehen. Um diesen auszugleichen, sollte ab 2024 die komplette Uniform (Hose, Jacke, Hemd und Schlips), Abzeichen, Verpflegung Truppmannausbildung und eine Reinigung des Sozialbereiches der Feuerwehrhäuser übernommen werden. Die Kosten für Hemd, Schlips, Abzeichen und Verpflegung Truppmannausbildung wurden bisher von den Feuerwehren getragen. Bei diesen Kosten handelt es sich um Aufgaben der Kommune, die von der Kommune zu tragen sind. Die Mehreinnahmen aus der Gebührensatzung kompetiert den Ausgleich für die Feuerwehren. Die Gemeinde- und Ortsbrandmeister haben sich für den Vorschlag ausgesprochen.
Die Personalkosten der Einsätze der Freiwilligen Feuerwehren der Samtgemeinde Sottrum werden ab 2024 nicht mehr an die Feuerwehren ausbezahlt. Die Kosten für die komplette Uniform, Abzeichen, Verpflegung Truppmannausbildung und Reinigung des Sozialbereichs der Feuerwehrhäuser werden übernommen.