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Vorlage - SG/2023/154 MV-02 BV  

Betreff: Höchstspannungsleitung Conneforde - Sottrum
hier: Raumordnungsverfahren
Status:öffentlich  
Federführend:Bauen, Klimaschutz und Umwelt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Planung, Wirtschaft und Verkehr Vorberatung
07.09.2023 
Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Planung, Wirtschaft und Verkehr ungeändert beschlossen   
Samtgemeindeausschuss Entscheidung
21.09.2023    Sitzung des Samtgemeindeausschusses      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Tennet UmspannwerkSottrum_Auszug  

Sachverhalt:
 

Die Entwicklungspläne für das Höchstspannungsnetz sehen als Projekt P119 die Maßnahmen M90 und M535 vor. Die Maßnahmen beinhalten den Ersatzneubau – geplant als Freileitung – der Höchstspannungsleitung Conneforde - Sottrum. Das Projekt ist als Vorhaben V56 im Bundesbedarfsplangesetz aufgenommen.

Ziel ist der Ersatzneubau einer sich am Verlauf der Bestandstrasse orientierenden 380-kV-Leitung und der Rückbau der bestehenden 220-kV-Leitung nach Inbetriebnahme der neuen Leitung.

 

Im Suchraum des Samtgemeindegebiets ist zudem der Neubau eines 380-kV-Umspannwerks mit zwei 380/110-kV-Transformatoren vorgesehen. Der Neubau eines Umspannwerks wird nötig, da das bestehende Umspannwerk in Sottrum flächenmäßig nicht erweitert werden kann und aus Sicht der Versorgungssicherheit kritische Infrastrukturen (Höchstspannungsleitungen, Umspannwerke) räumlich zu entkoppeln sind.

Der neue Standort wird Quelle und Ziel verschiedener Hoch- und Höchstspannungsleitungen sein. Die TenneT hat vier Suchräume betrachtet. Einen Übersichtsplan und das erste Ergebnis der Analyse liegen der Vorlage als Anlage bei.

 

Die TenneT die Unterlagen zum Raumordnungsverfahren beim Amt für regionale Landesentwicklung in Lüneburg eingereicht, und um eine Stellungnahme der betroffenen Behörden gebeten. Die Samtgemeinde Sottrum hat um eine Fristverlängerung bis zum 30.09.23 gebeten, um die Möglichkeit offen zu halten, die Stellungnahmen in den Fachausschüssen August/ September der Mitgliedsgemeinden vorzubereiten.

Die Samtgemeinde bezieht sich in ihrer Stellungnahme auf die sich im laufenden Verfahren befindliche Flächennutzungsplan Änderung Nr. 43. Hier konkurrieren in einer Flächenanalyse ausgearbeiteten, potenziellen Standorte für Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit einer der möglichen Standorte für das neue Umspannwerk. Darauf wird die Samtgemeinde hinweisen. Außerdem soll nochmals auf eine angemessene Abstandsregelung zu Wohnbebauung verwiesen werden.

 

Zudem stellt die TenneT die Planung in der heutigen Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Planung, Wirtschaft und Verkehr vor.


 

 


 


 

Die Samtgemeinde weist in der Stellungnahme auf die Belange der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes hin. Hier geht es um Flächenkonkurrenz mit einem potenziellen Standort für PV-Freiflächenanlagen. Außerdem wird in der Stellungnahme nachdrücklich auf das Schutzgut Mensch, hier voran der angemessene Abstand zu Wohnbebauung, verwiesen.