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Vorlage - SG/2023/193 BV
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Sachverhalt:
Aufgrund eines Kalkulationsfehlers bei der Berechnung der Steuerkraftmesszahl für 2023 (Rechengrundlage für die Ermittlung der Samtgemeindeumlage und Kreisumlage) ergibt sich eine Differenz zwischen dem geplanten Ansatz der Position Kreisumlage (611001.437210) und der tatsächlich erhobenen Kreisumlage. Dieser Minderansatz führt gem. § 115 II 2. Und § 117 I, III, IV NKomVG zur Verpflichtung eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 nebst 1. Nachtragshaushaltsplan ist dieser Vorlage beigefügt.
Der Kalkulationsfehler wirkt sich zudem auf die Höhe der Samtgemeindeumlage aus. Der bisher festgelegte Hebesatz für die Samtgemeindeumlage in Höhe von 39,6 v. H. wird herabgesetzt. Dies führt dazu, dass sich der Ansatz für die Samtgemeindeumlage um 430.300 € vermindern wird. Durch die Anpassung der Ansätze über die erhöhten Schlüsselzuweisungen vom Land verbessert sich das Jahresergebnis des Ergebnishaushaltes um 143.300 € auf insgesamt 43.900 € bei einer Minderung des Samtgemeindeumlagehebesatzes auf 33,5 v. H.
Zusätzlich werden im Ergebnishaushalt Änderungen eingeplant, welche sich unterjährig ergeben haben. Im Investitionsprogramm und dazu korrespondierend im Finanzhaushalt werden einzelne Investitionsmaßnahmen nach 2024 übertragen, welche in 2023 nicht mehr begonnen werden können. Hierdurch ergeben sich auch Änderungen der fiktiven Abschreibungen.
Der Rat der Samtgemeinde Sottrum beschließt den Erlass der vorgelegten 1. Nachtragshaushalts-satzung nebst 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 einschließlich des geänderten Investitionsprogramms.