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Vorlage - SG/2021/032 BV-06 BV
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Sachverhalt:
Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung vom 20.01.2022 beschlossen, ein 43. Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen. Ziel der Planung ist derzeit die Darstellung von Sondergebieten für Freiflächen-Photovoltaikanlagen in den Gemeinden Bötersen, Ahausen und Reeßum.
Im Rahmen der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB wurden die Träger öffentlicher Belange angeschrieben und an dem Verfahren beteiligt. Zur Beratung füge ich als Anlage die Zusammenstellung der vorgebrachten Anregungen mit Abwägungsvorschlag bei. Einzelheiten zu den Einwendungen wird das beauftragte Büro Cappel + Kranzhoff in der Fachausschusssitzung erläutern.
Die Abarbeitung der vorgetragenen Stellungnahmen macht deutlich, dass gegen die von der Gemeinde Bötersen begehrten Änderungsbereiche in ihrem Gemeindegebiet regionalplanerische Bedenken bestehen. Daher werden die Flächen zunächst aus dem Verfahren herausgenommen, eine weitere Bearbeitung in einem neuen Verfahren wird der Gemeinde seitens der Samtgemeinde aber in Aussicht gestellt.
a) Der Samtgemeindeausschuss beschließt, die Entscheidungsvorschläge zu den vorgebrachten Anregungen und Hinweisen. Die Änderungsbereiche in der Gemeinde Bötersen werden im Verfahren nicht weiterverfolgt.
b) Der Samtgemeindeausschuss stimmt dem vorliegenden Entwurf der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes zu und beschließt, den Planentwurf gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.