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Vorlage - SG/2021/032 BV-06 BV  

Betreff: 43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Sottrum
a) Entscheidung über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
SG/2021/032 BV
Federführend:Bauen, Klimaschutz und Umwelt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Planung, Wirtschaft und Verkehr Vorberatung
07.09.2023 
Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Planung, Wirtschaft und Verkehr ungeändert beschlossen   
Samtgemeindeausschuss Entscheidung
21.09.2023    Sitzung des Samtgemeindeausschusses      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
230823 Sot 43.Ä. FNP  
230823 Sot 43.Ä.FNP Planzeichnung Entwurf geändert  

Sachverhalt:
 

Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung vom 20.01.2022 beschlossen, ein 43. Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen. Ziel der Planung ist derzeit die Darstellung von Sondergebieten für Freiflächen-Photovoltaikanlagen in den Gemeinden Bötersen, Ahausen und Reeßum.

 

Im Rahmen der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB wurden die Träger öffentlicher Belange angeschrieben und an dem Verfahren beteiligt. Zur Beratung füge ich als Anlage die Zusammenstellung der vorgebrachten Anregungen mit Abwägungsvorschlag bei. Einzelheiten zu den Einwendungen wird das beauftragte Büro Cappel + Kranzhoff in der Fachausschusssitzung erläutern.

 

Die Abarbeitung der vorgetragenen Stellungnahmen macht deutlich, dass gegen die von der Gemeinde Bötersen begehrten Änderungsbereiche in ihrem Gemeindegebiet regionalplanerische Bedenken bestehen. Daher werden die Flächen zunächst aus dem Verfahren herausgenommen, eine weitere Bearbeitung in einem neuen Verfahren wird der Gemeinde seitens der Samtgemeinde aber in Aussicht gestellt.



 


 

a)      Der Samtgemeindeausschuss beschließt, die Entscheidungsvorschläge zu den vorgebrachten Anregungen und Hinweisen. Die Änderungsbereiche in der Gemeinde Bötersen werden im Verfahren nicht weiterverfolgt.

b)     Der Samtgemeindeausschuss stimmt dem vorliegenden Entwurf der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes zu und beschließt, den Planentwurf gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.



 

Stammbaum:
SG/2021/032 BV   43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Sottrum hier: Aufstellungsbeschluss   Bauen, Klimaschutz und Umwelt   Beschlussvorlage Samtgemeinde
SG/2021/032 BV-01 MV   43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Sottrum   Bauen, Klimaschutz und Umwelt   Mitteilungsvorlage Samtgemeinde
SG/2021/032 BV-04 BV   43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Sottrum a) Stand des Verfahrens nach der frühzeitigen Beteiligung von Behörden und Öffentlichkeit b) Beschluss über den Entwurf   Bauen, Klimaschutz und Umwelt   Beschlussvorlage Samtgemeinde
SG/2021/032 BV-05 BV   43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Sottrum, hier: Beschluss über den Entwurf   Bauen, Klimaschutz und Umwelt   Beschlussvorlage Samtgemeinde
SG/2021/032 BV-06 BV   43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Sottrum a) Entscheidung über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss   Bauen, Klimaschutz und Umwelt   Beschlussvorlage Samtgemeinde
SG/2021/032 BV-07 BV   43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Sottrum a) Behandlung des Ergebnisses der öffentlichen Auslegung   Bauen, Klimaschutz und Umwelt   Beschlussvorlage Samtgemeinde
SG/2021/032 BV-08 BV   43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Sottrum b) Feststellungsbeschluss   Bauen, Klimaschutz und Umwelt   Beschlussvorlage Samtgemeinde