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Vorlage - SG/2023/211 BV  

Betreff: Schulentwicklungsplan; hier: Festlegung des Musterflächenprogramms
Status:öffentlich  
Federführend:Bildung, Soziales und Kultur   
Beratungsfolge:
Schulausschuss der Samtgemeinde (alt) Vorberatung
21.09.2023 
Sitzung des Schulausschusses der Samtgemeinde geändert beschlossen   
Samtgemeindeausschuss Vorberatung
21.09.2023    Sitzung des Samtgemeindeausschusses      
Rat der Samtgemeinde Sottrum Entscheidung
28.09.2023 
Sitzung des Rates der Samtgemeinde Sottrum ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
230908_0129_Sottrum_MFP_GS_zweizuegig  
230908_0129_Sottrum_MFP_GS_vierzuegig  

Sachverhalt:
 

Die Arbeitsgruppe Schule hat in seiner Sitzung am Donnerstag, den 31.08.2023 über das vom Planungsbüro Luchterhandt & Partner erarbeitete Musterflächenprogramm beraten. Über folgende Punkte aus dem Musterflächenprogramm hat die Arbeitsgruppe einstimmige Beschlüsse gefasst:

 

  1. Küche:

 

-          für die 2-zügigen Schulstandorte wird eine Verteilerküche mit 48 m² vorgesehen.

 

-          für die 4-zügigen Schulstandorte wird eine Verteilerküche mit 72 m² vorgesehen.

 

Hinweis:

Bei der Küche wird zwischen einer Verteilerküche und einer Vitalküche unterschieden. Bei einer Verteilerküche handelt es sich um eine reine Aufwärmküche, während bei einer Vitalküche vor Ort gekocht werden kann.

 

  1. Ruheräume:

 

-          Für die 2-zügigen Schulstandorte werden multifunktionale Ruheräume mit einer Größen von 40 m² vorgesehen.

 

-          Für die 4-zügigen Schulstandrote werden multifunktionale Ruheräume mit einer Größe von 80 m² vorgesehen.

 

Hinweis:

Es bestand in der Arbeitsgruppe Einigkeit darüber, dass nicht für jeden Klassen- und Fachraum separate Ruheräume vorgesehen werden können. Ruheräume sind erforderlich, es können aber auch multifunktionale Räume wie z. B. eine Bibliothek dafür genutzt werden.

 

 

 

  1. Schulkindergarten mit Differenzierungsraum:

 

Für die 2-zügigen und 4-zügigen Schulstandorte werden für einen Schulkindergarten in der Samtgemeinde Sottrum 64 m² sowie 20 m² für einen Differenzierungsraum vorgesehen. Der Standort liegt zukünftig im Kernort Sottrum.

 

Hinweis:

Das Planungsbüro erklärt hierzu, dass in der Fläche pro Kopf die externe Nutzung nicht mitgerechnet wurde. Es ist nur ein Schulkindergarten für die Samtgemeinde Sottrum vorgesehen, nicht an jedem Schulstandort. Derzeit befindet sich dieser bei der Löwenzahnschule Grundschule Horstedt, sollte aber aufgrund der Erreichbarkeit zukünftig bei der Grundschule am Eichkamp geplant werden.

 

r die Festlegung des Musterflächenprogramms hat das Planungsbüro Luchterhandt & Partner folgende Vorlage für die weitere Beratung und Entscheidung gefertigt:

 

Anlass und Zielsetzung für ein Musterflächenprogramm (MFP)

Gemeinsam mit der gegründeten Schul-AG hat das büro luchterhandt & partner einen Orientierungsrahmen für Raum- und Flächenbedarfe in Grundschulen in der Samtgemeinde Sottrum erarbeitet. Es ist das sogenannte Musterflächenprogramm (MFP), das sicherstellen soll, dass alle Grundschulen in der Samtgemeinde unter gleichen Bedingungen und mit gleichen Qualitätsstandards entwickelt werden. Das MFP ist eines der Instrumente, das hilft, die zukünftigen Schulbauprojekte (Zubau, Umbau, Neubau) und deren Planungsprozesse zielgerichtet, effizient, transparent und wirtschaftlich zu gestalten. Dabei ist zwischen einer 2-zügigen und einer 4-zügigen Schule zu unterscheiden, da sich bestimmte Räume für eine höhere Schüler/-innenzahl nur geringfügig vergrößern und es überschlägig nicht doppelt so viele Räume braucht.

 

In der Schulentwicklung werden Schulstandorte mit quantitativem Blick auf die prognostizierten Entwicklungszahlen der Schülerinnen und Schüler sowie dem pädagogischen Blick auf die Umsetzbarkeit zeitgemäßer Konzepte und dem baulichen Blick auf den Gebäudebestand und die baurechtlichen Belange geprüft. Das MFP dient der Bewertung der quantitativen Bestandsaufname und der aus dem pädagogischen Blick entstehenden Handlungsbedarfe.

 

Wichtig ist, dass das MFP einen Orientierungsrahmen für mögliche zukünftige Schulneubauten darstellt. Ein Beschluss des MFPs bedeutet nicht, dass alle Bestandsschulen auf genau diese Werte ertüchtigt werden.

 

 

Inhalte des MFP

Es wird von einer Klassenstärke von 26 Schülerinnen und Schülern (SuS) ausgegangen.

 

Das Musterflächenprogramm enthält die Werte für die pädagogisch nutzbaren Flächen (NUF 1-6); die sogenannten Programmflächen.

 

Die Gesamtsumme der Programmflächen wird nachfolgend in acht Funktionsbereiche unterteilt, die in einer Grundschule nachzuweisen sind. In der Planung maßgeblich ist hierbei der Nachweis der jeweiligen Funktionen, nicht der Raumgröße.

 

  1. Allgemeine Lern- und Unterrichtsbereiche (AUR) (dunkel- und hellblau)
  2. Fachunterrichtsräume (FUR) inklusive Sammlungsflächen (dunkel- und hellgrün)
  3. Betreuungsflächen (orange)
  4. Gemeinschaftsflächen (rot)
  5. Verwaltungsflächen (gelb)
  6. Flächen für Externe Nutzer (lila)
  7. Sport- und Bewegungsflächen (grasgrün)
  8. Freiflächen (graugrün)

 

Neben den Programmflächen sind im MFP einige der Nebenflächen (grau) gelistet, die nicht als pädagogische Nutzungsfläche gelten. Die Programmflächen, diese und weitere Nebenflächen sowie Verkehrs- und Technikflächen summieren sich zusammen mit Konstruktionsflächen zur Gesamtfläche einer Schule, der sogenannten Bruttogeschossfläche (BGF).

 

r den Außenraum der Schule gilt ein Richtwert von 5 qm pro Schüler/-in.

 

Wie ist das MFP zu lesen?

 

Unter „Raumbezeichnung“ werden alle Räume des jeweiligen Funktionsbereiches aufgelistet. Nachfolgend werden angegeben:

-          die Fläche (in qm) pro Raum

-          die Anzahl der Räume dieser Art

-          die Gesamtfläche dieser Raumkategorie, also die Summe aus jedem Raum und der Raumanzahl

 

Darauffolgend wird für jeden einzelnen Funktionsbereich der durchschnittliche Wert pro Kopf angegeben. In der dahinterliegenden Spalte werden ergänzende Anmerkungen aufgeführt, die teilweise Berechnungsgrundlagen oder Richtlinien wiedergeben.

 

Anschließend unter „Durchschnittswerte MFP“ werden die mit anderen Orientierungsrahmen - beispielsweise Schulbauleitlinien der Montag Stiftung vergleichbaren Durchschnittswerte gelistet. Hierbei wird nochmals farblich aufgeführt, welche konkreten Raumarten/Funktionsbereiche jeweils summiert werden.

 

Bei einer 2-zügigen Grundschule liegt der Durchschnittwert der Programmfläche pro Schüler/in bei 8,02 qm (ohne Externe Nutzung, Sport- und Nebenflächen sowie Außenraum). Damit befindet sich die Samtgemeinde Sottrum im bundesweiten Vergleich eher am unteren Rand. In Hannover liegt der Wert beispielsweise bei 9,75 qm/Kopf. Dennoch können die Empfehlungen der Montag Stiftung, die bei 6,5 bis 9,6 qm/Kopf liegen, eingehalten werden.

 

Bei in einer 4-zügigen Grundschule liegt der Durchschnittwert der Programmfläche pro Schüler/in bei 6,99 qm (ohne Externe Nutzung, Sport- und Nebenfchen sowie Außenraum). Im Gegensatz dazu beträgt der Wert in Hannover 7,07 qm/Kopf und die Empfehlung der Montag Stiftung liegt bei 8,38 qm/Kopf.

 

Fazit

Das MFP beschreibt Zielsetzungen und gibt Richtwerte für einen qualitätssichernden Schulbau vor. Es dient dem Schulträger als Orientierungsrahmen zur Aufstellung individueller Flächenbudgets für einzelne Schulbauprojekte. Innerhalb dieses Flächenbudgets werden Flächenwerte für die einzelnen Funktionsbereiche angegeben, die je nach Erfordernis der Schule innerhalb ihres Bereichs individuell aufgeteilt werden können. Wichtig ist immer der Nachweis der jeweiligen Funktionen innerhalb des Schulkontextes. Dabei bestehen verschiedene Möglichkeiten, wie Funktionen angeordnet und/oder auf wie viele Räume sie verteilt werden können. Der Schulträger verpflichtet sich nicht, an jedem Standort 100% des Musterflächenprogramms umzusetzen.“

 

Anlage(n):

 

-          230908_0129_Sottrum_GS_zweizügig

-          230908_0129_Sottrum_GS_vierzügig

 



 


 

Dem Rat der Samtgemeinde Sottrum wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Sottrum beschließt die Festlegung des Musterflächenprogramms gemäß der Anlage 230809_0129_Sottrum_MFP_GS_zweizügig.pdf und 230809_0129_Sottrum_MFP_GS_vierzügig.pdf als Orientierungsrahmen für künftige Grundschulbauten in der Samtgemeinde Sottrum.