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Vorlage - GS/2016/041
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Sachverhalt:
Da auf Grund der vorliegenden Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Barkhof“ von Sottrum keine erneute öffentliche Auslegung des Planentwurfes erforderlich wird, kann der Satzungsbeschluss gefasst werden.
Beschlussvorschlag:
Auf Grund des § 1 Abs. 3 und § 10 des Baugesetzbuches sowie der §§ 56, 97 und 98 der Niedersächsischen Bauordnung in Verbindung mit § 58 des Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetzes beschließt der Rat der Gemeinde Sottrum den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Barkhof“ von Sottrum als Satzung sowie die Begründung hierzu.