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Vorlage - GS/2016/042  

Betreff: Aufstellung eines Bebauungsplanes westlich der Lindenstraße in Sottrum
Status:öffentlich  
Federführend:Bauabteilung   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Sottrum Entscheidung
23.05.2016    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Ausschuss für Bau, Planung und Umwelt Vorberatung
02.05.2016 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung und Umwelt      
13.06.2016 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung und Umwelt    
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Sottrum Entscheidung
13.06.2016    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Ausschuss für Bau, Planung und Umwelt Vorberatung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
042 Anlage  

Sachverhalt:
 

Die Nachfrage nach Bauplätzen in Sottrum ist weiterhin groß. Daher ist vorgesehen westlich der Lindenstraße weitere Wohnbauflächen auszuweisen. Das geplante Gebiet befindet sich südlich der Straße „Dannertweg“. Das beauftragte Büro INSTARA wird in der Fachausschusssitzung einen Vorentwurf vorstellen und Einzelheiten der Planung erläutern.

 

Der Vorlage ist ein Lageplan beigefügt, der den Geltungsbereich des Plangebietes darstellt.

 

 


Beschlussvorschlag:


a) Die Gemeinde stellt für den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich westlich der Lindenstraße einen Bebauungsplan gemäß § 30 BauGB auf. Der Bebauungsplan trägt die Nr. 68 und erhält die Bezeichnung „Dannert IV“.

 

b) Der Verwaltungsausschuss stimmt dem vorgelegten Planentwurf zu. Auf Grundlage dieses Entwurfes wird zunächst ein Verfahren zur frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.