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Vorlage - GB/2023/035 BV  

Betreff: Anpassung der Benutzungsgebühren / Satzung des Horts der Gemeinde Bötersen
Status:öffentlich  
Federführend:Verwaltungsleitung Mitgliedsgemeinden   
Beratungsfolge:
Kindergarten- und Jugendausschuss
16.10.2023 
Sitzung des Kindergarten- und Jugendausschusses    
Verwaltungsausschuss Entscheidung
30.10.2023    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Gemeinde Bötersen Entscheidung
06.11.2023 
Sitzung des Rates der Gemeinde Bötersen    
Gemeinde Bötersen Entscheidung
17.06.2024 
Sitzung des Rates der Gemeinde Bötersen      
Verwaltungsausschuss Entscheidung
17.06.2024    Sitzung des Verwaltungsausschusses      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Anmeldung_HORT_Gemeinde_Bötersen_2022_07_11  
Anmeldung_Gemeinde_Bötersen_2023_11_06  

Sachverhalt:

Im Hort gibt es gegenwärtig keine Regelung bezüglich einer Vergünstigung für das zweite oder dritte gebührenpflichtige Hortkind.

Diese Entscheidung muss kurzfristig herbeigeführt werden, da zum neuen Hortjahr
2024/2025 eine entsprechende Anfrage vorliegt.

 

 

 

Vorangegangener Sachverhalt alt“.

 

Die gestiegenen Kosten für Personal als auch für die Unterhaltung der Immobilie erfordern eine Anpassung der Benutzungsgebühren.

Das gegenwärtige Konzept ist zu diskutieren in Bezug auf die aktuelle Auslastung des Hortes.

In der Betreuung sind überwiegend Kinder, die außerhalb der Gemeinden Bötersen wohnen aber auf der Grundschule Bötersen beschult werden. Eine Beteiligung dieser Gemeinden an den Fixkosten ist abzuwägenI


 



Der Rat der Gemeinde Bötersen beschließt für das zweite gebührenpflichtige Hortkind
 

1.Keine Ermäßigung

 

2.eine Ermäßigung von      % des Beitrages der Sozialstaffel r das zweite gebührenpflichtige Hortkind.

 

3.eine Ermäßigung von       % des Beitrages der Sozialstaffel r das dritte gebührenpflichtige Hortkind.