Ratsinformationssystem
Vorlage - GB/2023/035 BV
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Sachverhalt:
Im Hort gibt es gegenwärtig keine Regelung bezüglich einer Vergünstigung für das zweite oder dritte gebührenpflichtige Hortkind.
Diese Entscheidung muss kurzfristig herbeigeführt werden, da zum neuen Hortjahr
2024/2025 eine entsprechende Anfrage vorliegt.
Vorangegangener Sachverhalt „alt“.
Die gestiegenen Kosten für Personal als auch für die Unterhaltung der Immobilie erfordern eine Anpassung der Benutzungsgebühren.
Das gegenwärtige Konzept ist zu diskutieren in Bezug auf die aktuelle Auslastung des Hortes.
In der Betreuung sind überwiegend Kinder, die außerhalb der Gemeinden Bötersen wohnen aber auf der Grundschule Bötersen beschult werden. Eine Beteiligung dieser Gemeinden an den Fixkosten ist abzuwägenI
Der Rat der Gemeinde Bötersen beschließt für das zweite gebührenpflichtige Hortkind
1.Keine Ermäßigung
2.eine Ermäßigung von % des Beitrages der Sozialstaffel für das zweite gebührenpflichtige Hortkind.
3.eine Ermäßigung von % des Beitrages der Sozialstaffel für das dritte gebührenpflichtige Hortkind.