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Vorlage - SG/2024/028 BV-01 BV  

Betreff: Aufstellung eines Lärmaktionsplanes nach EU-Umgebungslärmrichtlinie
hier: a) Behandlung des Ergebnisses der öffentlichen Auslegung und b) Beschlussfassung
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
SG/2024/028 BV
Federführend:Bauen, Klimaschutz und Umwelt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Planung, Wirtschaft und Verkehr Kenntnisnahme
16.05.2024 
Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Planung, Wirtschaft und Verkehr ungeändert beschlossen   
Samtgemeindeausschuss Entscheidung
16.05.2024    Sitzung des Samtgemeindeausschusses      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:
 

Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung am 07.03.2024 den Entwurf des Lärmaktionsplanes sowie dessen öffentliche Auslegung beschlossen (Vorlage SG/2024/028 BV).

 

Nach ortsüblicher Bekanntmachung liegen die Unterlagen in der Zeit vom 12.04.2024 bis 12.05.2024 zu jedermanns Einsicht öffentlich im Rathaus sowie im Internet aus. Die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen werden in der Fachausschusssitzung vom beauftragten Planungsbüro IPW vorgestellt und die Abwägungsvorschläge hierzu vorgetragen.

 

Der beschlossene Lärmaktionsplan wird dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz anschließend überreicht.

 


 

a)      Der Samtgemeindeausschuss nimmt die vorgetragenen Stellungnahmen zum Lärmaktionsplan zur Kenntnis und beschließt die vorgelegten Abwägungsvorschläge.

 

b)     Der Samtgemeindeausschuss beschließt den Entwurf des Lärmaktionsplanes.



 

Stammbaum:
SG/2024/028 BV   Aufstellung eines Lärmaktionsplanes nach EU-Umgebungslärmrichtlinie hier: Überprüfung des Lärmaktionsplanes aus dem Jahre 2018   Bauen, Klimaschutz und Umwelt   Beschlussvorlage Samtgemeinde
SG/2024/028 BV-01 BV   Aufstellung eines Lärmaktionsplanes nach EU-Umgebungslärmrichtlinie hier: a) Behandlung des Ergebnisses der öffentlichen Auslegung und b) Beschlussfassung   Bauen, Klimaschutz und Umwelt   Beschlussvorlage Samtgemeinde