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Vorlage - SG/2024/028 BV-01 BV
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Sachverhalt:
Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung am 07.03.2024 den Entwurf des Lärmaktionsplanes sowie dessen öffentliche Auslegung beschlossen (Vorlage SG/2024/028 BV).
Nach ortsüblicher Bekanntmachung liegen die Unterlagen in der Zeit vom 12.04.2024 bis 12.05.2024 zu jedermanns Einsicht öffentlich im Rathaus sowie im Internet aus. Die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen werden in der Fachausschusssitzung vom beauftragten Planungsbüro IPW vorgestellt und die Abwägungsvorschläge hierzu vorgetragen.
Der beschlossene Lärmaktionsplan wird dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz anschließend überreicht.
a) Der Samtgemeindeausschuss nimmt die vorgetragenen Stellungnahmen zum Lärmaktionsplan zur Kenntnis und beschließt die vorgelegten Abwägungsvorschläge.
b) Der Samtgemeindeausschuss beschließt den Entwurf des Lärmaktionsplanes.
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