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Vorlage - SG/2022/274 BV-03 MV
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Sachverhalt:
Mit dem Ziel einer weiteren Gewerbeentwicklung im Westen von Sottrum hat die Gemeinde Sottrum die Durchführung eines Verfahrens zur Änderung des bestehenden Flächennutzungsplanes beantragt.
Im Verfahren hat sich gezeigt, dass die Entwicklung eines Interkommunalen Gewerbegebietes der Gemeinden Sottrum und Reeßum viele Potenziale birgt. Beide Gemeinden sind sich einig, dies in enger Zusammenarbeit durchführen zu wollen. Hierfür haben beide Gemeinden eine Grundsatzerklärung aufgesetzt und unterzeichnet.
Da die Samtgemeinde ein Projekt in dieser Größenordnung nicht alleine entwickeln kann und möchte, wird hierfür ein externes Fachbüro beauftragt. Erste Gespräche haben mit der niedersächsischen NLG bereits stattgefunden, in denen nahegelegt wurde, ein Nutzen- und Funktionskonzept inklusive Wirtschaftlichkeitsprüfung durchzuführen. Dies gibt bereits zu Beginn die Sicherheit, dass die Chance auf eine reelle Entwicklung des großen Projektes besteht. Die Kosten dafür teilen sich die Gemeinden Sottrum und Reeßum zu gleichen Teilen. Die Ausschreibung für diesen Auftrag wird im Mai stattfinden.
Da die 44. Änderung des Flächennutzungsplanes eng mit der Entwicklung des Interkommunalen Gewerbegebietes verknüpft ist (bspw. bei den erforderlichen Gutachten), wird auf die Ergebnisse der beauftragten Studie gewartet.
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