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Vorlage - SG/2024/089 MV  

Betreff: Annahme von Spenden für die freiwillige Feuerwehr Hellwege (Mitteilung über Eilentscheidungen)
Status:öffentlich  
Federführend:Finanzen   
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss Kenntnisnahme
16.05.2024    Sitzung des Samtgemeindeausschusses      
Rat der Samtgemeinde Sottrum Kenntnisnahme
20.06.2024 
Sitzung des Rates der Samtgemeinde Sottrum      

Sachverhalt

Sachverhalt:
Am 05.01.2024 erhielt die Samtgemeindekasse 2.000 € und am 09.01.2024 weitere 1.000 € von Herrn Kurt Kröger aus Hellwege zugunsten der freiwilligen Feuerwehr Hellwege anlässlich dessen Jubiläums.

 

In Eilfällen kann der Samtgemeindeausschuss oder falls dieser nicht mehr rechtzeitig tagen kann, der Samtgemeindebürgermeister oder dessen Stellvertreterin gem. § 89 NKomVG eine Eilentscheidung herbeiführen. Der Samtgemeindeausschuss und der Samtgemeinderat sind hiervon unverzüglich zu unterrichten.

 

Aufgrund eines Abarbeitungsstaus bei den Spendenvorlagen tte in diesem Ausnahmefall der reguläre Spendenannahmeprozess die Spendenbereitschaft des Spenders gefährdet. Gegen die Annahme der Spende bestehen keine Bedenken

 

Aus diesem Grund hat der Samtgemeindebürgermeister die Eilentscheidung getroffen, die Spenden anzunehmen.