Ratsinformationssystem
Vorlage - SG/2024/089 MV
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Sachverhalt:
Am 05.01.2024 erhielt die Samtgemeindekasse 2.000 € und am 09.01.2024 weitere 1.000 € von Herrn Kurt Kröger aus Hellwege zugunsten der freiwilligen Feuerwehr Hellwege anlässlich dessen Jubiläums.
In Eilfällen kann der Samtgemeindeausschuss – oder falls dieser nicht mehr rechtzeitig tagen kann, der Samtgemeindebürgermeister oder dessen Stellvertreterin – gem. § 89 NKomVG eine Eilentscheidung herbeiführen. Der Samtgemeindeausschuss und der Samtgemeinderat sind hiervon unverzüglich zu unterrichten.
Aufgrund eines Abarbeitungsstaus bei den Spendenvorlagen hätte in diesem Ausnahmefall der reguläre Spendenannahmeprozess die Spendenbereitschaft des Spenders gefährdet. Gegen die Annahme der Spende bestehen keine Bedenken
Aus diesem Grund hat der Samtgemeindebürgermeister die Eilentscheidung getroffen, die Spenden anzunehmen.