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Vorlage - SG/2024/015 BV-02 BV
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Sachverhalt:
In der Sitzung am 08.02.2024 des Ausschusses für Feuerschutz, Katastrophenschutz und Ordnung wurde beschlossen, die Mitgliedsgemeinden abschließend an der Ausarbeitung der neuen Friedhofsgebührensatzung zu beteiligen, um vor Beschluss noch mögliche Anregungen zu geben.
In der Bürgermeisterdienstbesprechung am 11.04.2024 wurden Änderungswünsche von den Mitgliedsgemeinden vorgetragen. Diese Änderungen sind zwischenzeitlich im aktuellen Entwurf der Satzung eingepflegt worden.
Die Gemeinde Hellwege hat beantragt, die Benutzungsgebühr für die Friedhofskapelle / DGH Hassendorf von 150,00 € auf 200,00 € zu erhöhen. Bei der Kalkulation der Gebühren wurden Höchstbeträge für die Benutzung von 1.011,47 € und 1.219,35 € ermittelt. Die Verwaltung hat eine Benutzungsgebühr von 150,00 € vorgeschlagen, ähnlich der Kosten für die Nutzung von Räumlichkeiten für Trauerfeiern in der Samtgemeinde Sottrum außerhalb von Friedhofskapellen oder Dorfgemeinschaftshäusern. Der Betrag kann bis zum Höchstbetrag angepasst werden.
Die Satzung mit der Beteiligung der Gemeinden ist als Anlage angefügt.
Der Rat der Samtgemeinde Sottrum erlässt die anliegende Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe in der Samtgemeinde Sottrum (Friedhofsgebührensatzung).
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