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Vorlage - GS/2023/087 BV-01 BV  

Betreff: Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 78 für das Quartier "Am Meyerhofe" in Sottrum hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
GS/2023/087 BV
Federführend:Bauen, Klimaschutz und Umwelt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Klima, Bau, Planung und Wirtschaft Vorberatung
27.05.2024 
Sitzung des Ausschusses für Klima, Bau, Planung und Wirtschaft geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Sottrum Entscheidung
10.06.2024    Sitzung des Verwaltungsausschusses der Gemeinde Sottrum      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
B-Plan Nr. 78 Am Meyerhofe, Sottrum - Entwurf APRIL 2024 (1)  
Vorentwurf Begründung B-Plan Nr. 78 Am Meyerhofe vom Mai 2024  

Sachverhalt:
 

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Sottrum hat in seiner Sitzung vom 25.09.2023 beschlossen, für den in der Anlage dargestellten Bereich einen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB aufzustellen. Dieser hat die Nummer 78 erhalten und trägt die Bezeichnung „Am Meyerhofe“.

Der Planbereich befindet sich in der Ortsmitte Sottrums zwischen den Straßen „Am Meyerhofe und „Am Osterfeld. Das Plangebiet liegt innerhalb von bestehender Wohnbebauung und im Zuge der Innenentwicklung in der Gemeinde Sottrum wird als erstes das Quartier Am Meyerhofe / Am Osterfeld entwickelt. Das übergeordnete, gemeindliche Ziel ist es, eine Planung zu entwickeln, die es ermöglicht, an dieser prominenten Stelle im Kernort Wohnraum zu schaffen und die Innentwicklung von Sottrum voranzutreiben. Dies geschieht im Rahmen der Ausarbeitung rund um das Entwicklungskonzept „Sottrum2030 und ermöglicht eine zukunftsfähige, nachhaltige Weiterentwicklung der Gemeinde Sottrum. Der Bebauungsplanentwurf ermöglicht neben der Wohnbebauung auch die Einrichtung einer Kindertagesstätte.

 

Da es sich hierbei um eine typische Nachverdichtung handelt, wird r die Planaufstellung das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB gewählt. Der Ausgleichsflächenbedarf r den nördlich der Planstraße gelegenen Wald wurde bereits ermittelt und mit der Waldbehörde abgestimmt. Die Kompensationsflächen sind gesichert.

 

Das beauftragte Planungsbüro rr GbR wird in der Fachausschusssitzung den Entwurf und die Einzelheiten der Planung vorstellen und erläutern.

 

r den vorliegenden Entwurf ist beabsichtigt, ein Verfahren zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Zudem werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung benachrichtigt.

 

Parallel zum Auslegungsverfahren ist zudem ein Erschließungsvertrag mit dem Investor bzw. dem Eigentümer der Planstraße zu entwickeln.

 


 

 

a)      Der Verwaltungsausschuss stimmt dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 78 Am Meyerhofe von Sottrum zu.

 

b)     Der Verwaltungsausschuss beschließt, den Planentwurf gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Gleichzeitig werden gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingeholt.

 



 

Stammbaum:
GS/2023/087 BV   Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 78 für das Quartier "Am Meyerhofe" in Sottrum hier: Aufstellungsbeschluss   Bauen, Klimaschutz und Umwelt   Beschlussvorlage Gemeinde
GS/2023/087 BV-01 BV   Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 78 für das Quartier "Am Meyerhofe" in Sottrum hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss   Bauen, Klimaschutz und Umwelt   Beschlussvorlage Gemeinde