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Vorlage - GS/2023/073 BV-03 BV  

Betreff: Interkommunales Gewerbegebiet zwischen den Gemeinden Sottrum und Reeßum
hier: Nutzung der Inspirionstraße
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
GS/2023/073 BV
Federführend:Bauen, Klimaschutz und Umwelt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Klima, Bau, Planung und Wirtschaft Vorberatung
27.05.2024 
Sitzung des Ausschusses für Klima, Bau, Planung und Wirtschaft ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Sottrum Vorberatung
10.06.2024    Sitzung des Verwaltungsausschusses der Gemeinde Sottrum      
Rat der Gemeinde Sottrum Entscheidung
17.06.2024 
Sitzung des Rates der Gemeinde Sottrum      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:
 

Im Rahmen der Grundsatzvereinbarung über die Entwicklung und Erweiterung eines Gewerbe- und Industriegebiets an der BAB A1 zwischen den Gemeinden Reeßum und Sottrum hat die Gemeinde Reeßum bei mir angefragt, obr eine geplante Erweiterung des Milchhofs Reeßum die Möglichkeit der verkehrlichen Erschließung über die Verlängerung der Inspirionstraße und die damit im weiteren Verlauf verbundene Benutzung der Brücke ermöglicht werden kann. Die Erweiterung des Milchhofs wird zeitlich vor der Entwicklung und des Ausbaus des interkommunalen Industriegebiets liegen. Somit ist zumindest für die Übergangszeit bis zur endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen eine Zwischenlösung erforderlich.

 

Der Zu- und Abgangsverkehr würde dann über die Inspirionstraße im Gewerbegebiet „Sottrum West“ und den Knotenpunkt „Alte Dorfstraße/B75/Everinghauser Straße der Bundestraße 75 geführt werden. Den Mehrbelastungen der Verkehrsanlagen in Sottrum nnte eine Entlastung der Reeßumer Straße in Stuckenborstel gegenüberstehen.

 

Der Streckenabschnitt zwischen der Inspirionstraße“ und der Gemeindegrenze zu Reeßum ist als einspuriger Wirtschaftsweg ausgebaut und dient derzeit als Zufahrt zur Gasregelstation der EWE.

 

Es ist zu entscheiden, ob und unter welchen Bedingungen die Gemeinde Sottrum der Gemeinde Reeßum hierbei unterstützen kann. Ich habe hierzu bereits die Fraktionen kontaktiert und folgende Rückmeldungen erhalten:

 

1)        Vereinbarung und Verträge werden nur mit der Gemeinde Reeßum abgeschlossen.

2)        Mit der Nutzung der neuen Erschließungsstraße für den Milchhof ist eine ausschließliche Nutzung dieser Zuwegung für den Verkehr aus Süden kommend zu regeln. Insbesondere sind Versorgungs- und Lieferfahrten durch die Reeßumer Straße in Stuckenborstel dann nicht mehr gestattet.

3)        Eine Beteiligung der Gemeinde Reeßum an den Baukosten der Brücke ist zu regeln. Es wird eine Kostenübernahme in Höhe von 200.000 € ab 2024 vorgeschlagen.

4)        Weiterhin beteiligt sich die Gemeinde Reeßum künftig an den Unterhaltungskosten der Brücke. Der Anteil ist zu klären. Eine Größenordnung könnten 40% sein.

5)        Sämtliche anstehende Baukosten im Zusammenhang der Erschließung inkl. „Lückenschluss“ auf dem Gebiet der Gemeinde Sottrum trägt die Gemeinde Reeßum.

6)        Bis zur weiteren Klärung des Nutzungs- und Funktionskonzeptes dient die entstehende Straße lediglich als Zuwegung zum Milchhof.

7)        Sollte eine Zuwegung des Gewerbegebietes A1 über die Brücke Inspirionstraße z.B. durch Instandsetzungsarbeiten temporär nicht möglich sein, wird für diesen Zeitraum eine Zuwegung über die neu zu schaffende Straße durch Reeßum führend in das Gewerbegebiet ermöglicht. Für diese Dauer würde dies zu einem deutlichen Anstieg des Verkehrs in Reeßum führen, was kommuniziert werden sollte.

 

Weiterhin sollte von der Gemeinde Sottrum berücksichtigt werden:

1)        Im Maßnahmenfahrplan „Sottrum 2030 Verkehrsentwicklung, Priorisierung der Maßnahmen wurde der Punkt 1 „Regelkonformer Ausbau Knotenpunkt“ zurückgestellt. Dies sollte ab sofort mit höchster Priorität verfolgt werden.

2)        Aktuelle Messungen der Alten Dorfstraße werden neu zusammengestellt und mit dem vorliegenden Verkehrsgutachten Milchhof verbunden. Die Situation wird mit NLStBV GB Verden erneut besprochen.

3)        Punkt 2 „Umbau zu einem Kreisverkehr“ (Hesse Kreuzung) sollte zurückgestellt werden.

 

Der Grundsatzvereinbarung folgend halte ich es für geboten, dem Wunsch der Gemeinde Reeßum zu entsprechen und ihr eine Vereinbarung zur dauerhaften Erschließung über den Wirtschaftsweg der Gemeinde Sottrum anzubieten. Unter Berücksichtigung der aus den Fraktionen vorgetragenen Vorschläge und Anregungen halte ich die im Beschlussvorschlag aufgeführten Bedingungen für erforderlich.

 

 


 

Die Gemeinde Sottrum bietet der Gemeinde Reeßum eine Vereinbarung über die verkehrliche Erschließung des Milchhofes Reeßum über die „Inspirionstraße“ in Sottrum unter nachstehenden Bedingungen an:

 

1)     Die Vereinbarung basiert auf der Annahme, dass im Zuge der Entwicklung und des Ausbaus des interkommunales Industriegebiets künftig die Verkehre direkt in südliche Richtung zur BAB A1, B75 bzw. L168 geführt werden.

2)     Die Zuwegung zum Milchhof Reeßum über die „Inspirionstraße“ wird auf Dauer zugelassen. Sie gilt bis zur Fertigstellung der verkehrlichen Erschließungsanlagen zu 1).

3)     Die Gemeinde Reeßum legt zum Abschluss der Vereinbarung eine Planung vor, die im Notfall eine Aufnahme der Verkehre des Milchhofs und der Verkehre aus dem Industriegebiet ermöglicht.

4)     Die Zuwegung erfolgt ausschließlich für Zu- und Abgangsverkehr des Milchhofes Reeßum.

5)     Der Verkehr aus Süden kommend ist ausschließlich über die „Inspirionstraße“ zu führen und nicht durch die „Reeßumer Straße in Stuckenborstel. Dies betrifft insbesondere Versorgungs- und Lieferverkehre.

6)     Sollte die Zuwegung über die „Inspirionstraße“ durch z. B. Instandsetzungsarbeiten temporär nicht möglich sein, wird für diesen Zeitraum die verkehrliche Erschließung über eine Straße der Gemeinde Reeßum zu führen sein.

7)     Die mit dem Vorhaben anfallenden Kosten übernimmt die Gemeinde Reeßum.

8)     Die Gemeinde Sottrum baut den vorhandenen Wirtschaftsweg in eine Erschließungsanlage für Industriegebiete aus, wenn die Gemeinde Reeßum die Übernahme der anfallenden Kosten zusagt.

9)     Die Gemeinde Reeßum erstattet der Gemeinde Sottrum anteilig die im Rahmen des Brückenbaus über die BAB A1 angefallenen Herstellungskosten.

10) Die Gemeinde Reeßum beteiligt sich anteilig an den zukünftigen Unterhaltungskosten des Wirtschaftsweges sowie der vorhandenen Straße incl. Rampe und Brücke „Inspirionstraße“.

11) Soweit die Gemeinde Sottrum verpflichtet wird, Kosten für den Ausbau des Knotens „Alte Dorfstraße/B75/Everinghauser Straße“ zu übernehmen, verpflichtet sich die Gemeinde Reeßum zur anteiligen Kostenerstattung.


 

Stammbaum:
GS/2023/073 BV   Erweiterung Gewerbegebiet Sottrum West   Bauen, Klimaschutz und Umwelt   Beschlussvorlage Gemeinde
GS/2023/073 BV-03 BV   Interkommunales Gewerbegebiet zwischen den Gemeinden Sottrum und Reeßum hier: Nutzung der Inspirionstraße   Bauen, Klimaschutz und Umwelt   Beschlussvorlage Gemeinde