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Vorlage - GS/2024/050 BV  

Betreff: Einrichtung einer integrativen Krippengruppe in der Kita Pusteblume
Status:öffentlich  
Federführend:Verwaltungsleitung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kinder, Jugend, Sport, Soziales und Kultur der Gemeinde Sottrum Vorberatung
27.05.2024 
Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend, Sport, Soziales und Kultur der Gemeinde Sottrum ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Sottrum Vorberatung
10.06.2024    Sitzung des Verwaltungsausschusses der Gemeinde Sottrum      
Rat der Gemeinde Sottrum Entscheidung
17.06.2024 
Sitzung des Rates der Gemeinde Sottrum      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

In der Gemeinde Sottrum, aber auch insgesamt im Gebiet der Samtgemeinde Sottrum steigt die Nachfrage nach Plätzen in Integrationskrippen.

r die Integration von Kindern mit Behinderung oder Kindern, die von einer Behinderung bedroht sind, bestehen im Wiestekindergarten 8 Integrationsplätze zur Verfügung. Für Kinder im Alter von 0 -3 Jahren gibt es ein solches Angebot bisher gar nicht.

 

Die Versorgungslage wird zentral durch den Landkreis Rotenburg als Jugendhilfeträger und Träger der Eingliederungshilfe über das sog. regionale Konzept gesteuert. Dieses Konzept befindet sich aktuell in Überarbeitung und zwar Gemeinde weise. Da der Landkreis die Auffassung der Gemeinde Sottrum teilt, dass eine unzureichende Versorgungssituation in der Samtgemeinde Sottrum für Kinder mit heilpädagogischem Förderbedarf besteht, ist kurzfristig die für 2025 vorgesehene Überarbeitung vorgezogen worden.

 

Verfahren zur Einrichtung integrativer Krippengruppen

 

1. Es ist sicherzustellen, dass für das Kind/die Kinder mit Behinderung ein entsprechendes Kostenanerkenntnis des örtlichen Trägers der Sozialhilfe vorliegt.

 

2. Der Träger der Einrichtung muss mit dem örtlichem Sozialhilfeträger eine Leistungs- und Prüfungsvereinbarung sowie eine Vergütungsvereinbarung abgeschlossen haben.

 

3. Beim zuständigen Fachdienst des Niedersächsischen Kultusministeriums ist rechtzeitig vor Einrichtung einer integrativen Krippengruppe mit zwei oder drei Kindern mit Behinderung oder vor Beginn einer Einzelintegration in einer Krippengruppe bzw. einer Kleinen Kindertagesstätte im Rahmen des internetgestützten Verfahrens kita.web eine entsprechende Betriebserlaubnis zu beantragen.

 

4. Die Einrichtung ist als Bestandteil des integrativen Betreuungsangebots in das regionale Konzept aufzunehmen.

 

Der Termin zur Anpassung des regionalen Konzepts findet am 05.06.2024 statt. Eine für die Betreuung notwendige heilpädagogische Kraft steht in der Kita Pusteblume zur Verfügung.

Das erste Kind ist zur Aufnahme für den 15.10.2024 vorgemerkt, weitere 2 Kinder würden dann später noch folgen. Bis dahin können alle Formalitäten (Anpassung des Regionalen Konzeptes, Betriebserlaubnis) erfüllt werden.

 

Die Einrichtung einer integrativen Krippengruppe bereichert das Angebot der Kinderbetreuung in der Gemeinde Sottrum und der Samtgemeinde Sottrum.

 

Eine Gruppe umfasst maximal 11 Plätze, wenn der Gruppe 3 Integrationskinder angehören oder 2 und zusätzlich 7 Kinder unter 2 Jahren. d.h. bei Umwandlung verliert Sottrum maximal 4 Plätze. Dieses kann derzeit durch die Krippenangebote aufgefangen werden.
 


Der Rat der Gemeinde Sottrum beschließt die Einrichtung einer integrativen Krippengruppe zum Kindergartenjahr 2024/2025 in der Kindertagesstätte Pusteblume.