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Vorlage - GS/2024/052 BV  

Betreff: Einrichtung eines Waldkindergartens: Entscheidung für das Kindergartenjahr 2025/2026
Status:öffentlich  
Federführend:Verwaltungsleitung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kinder, Jugend, Sport, Soziales und Kultur der Gemeinde Sottrum Vorberatung
27.05.2024 
Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend, Sport, Soziales und Kultur der Gemeinde Sottrum ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Sottrum Vorberatung
10.06.2024    Sitzung des Verwaltungsausschusses der Gemeinde Sottrum      
Rat der Gemeinde Sottrum Entscheidung
17.06.2024 
Sitzung des Rates der Gemeinde Sottrum      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Die Platzsituation im Kita- Bereich (4 Jahre bis 6 Jahre) ist unverändert angespannt, alle Plätze sind belegt, mit dem Bezug der geplanten Neubaugebiete ist eine verstärkte Nachfrage in den nächsten Jahren zu erwarten.

Verwaltungsseitig ist überlegt worden, zur kurzfristigen Entlastung einen Waldkindergarten einzurichten, da hier die Investitionskosten ungleich geringer sind als in festen Einrichtungen.

 

Eine Waldkindergartengruppe ist eine Kindertagesstätte für Kinder und bedarf daher gemäß   § 45 Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) eine Betriebserlaubnis. Eine Waldkindergartengruppe hält sich jeden Tag und bei jeder Witterung bis zu max. sechs Stunden im Wald auf. Die Kinder treffen sich mit den pädagogischen Fachkräften morgens an einem festgelegten Treffpunkt am Wald und verbringen gemeinsam den Vormittag im Wald.

Außengruppe eine Kita o.ä. sind in Niedersachsen derzeit nicht vorgesehen.

 

Bauliche Anforderungen

 

  • Festgelegter Teil eines Waldes, mind. 0,5 ha per Gestattungsvertrag  plus möglichst eine weitere (nicht näher definierte) Waldfläche (Soll- Vorschrift)
  • beheizbarer Bauwagen, beheizbare Schutzhütte oder eine sonstige beheizbare bauliche Anlage und
  • eine zugängliche Toilette 
  • zum Aufenthalt bei witterungsbedingten Gefahren ein dauerhaft mit dem Erdboden verbundenes Gebäude
  • mobiles Telefon, Erste-Hilfe-Ausstattung

 

Organisatorische Anforderungen

 

          chstens 15 Kinder im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung pro Gruppe

          Kern- und Randzeit in einer Waldkindergartengruppe beträgt insgesamt höchstens sechs Stunden

          Bei mehr als fünf Stunden täglich muss die Kindertagesstätte den Kindern die Einnahme einer warmen Mahlzeit ermöglichen

          Zwei pädagogische Fachkräfte

          pro Gruppe eine Leitung, sprich die Gruppe ist eine Kita

 

Angedacht war eine Fläche im Ortskern in Stuckenborstel mit der Nähe zum Brettmann-Haus und zum Spielplatz.

Vor dem Hintergrund der aktuell noch offenen Entscheidung zur baulichen Weiterentwicklung der  Kita Kunterbunt in Stuckenborstel sowie der Baustelle Brettmann-Haus ist eine Umsetzung für das Kindergartenjahr 2024/2025 nicht mehr möglich und aus den genannten Gründen auch nicht sinnhaft.

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass durch die Begrenzung der Anzahl der Kinder die Personalkosten pro Kind im Vergleich auch eher hoch sind, was aber durch die geringeren Sachkosten kompensiert wird. r eine kurzfristige Entlastung überzeugt diese Art der Einrichtung aber genaud durch diese Begrenzung nur eingeschränkt.

 

Inhaltlichre das Angebot eines Waldkindergartens für die Gemeinde Sottrum eine echte Bereicherung und steigert die Attraktivität des Orts für junge Familien. Aus Sicht der Verwaltung ist eine Entscheidung zum jetzigen Zeitpunkt aus den genannten Gründen aber nicht sinnvoll.
 


Der Rat der Gemeinde Sottrum beschließt, dass eine Entscheidung über die Einrichtung eines inhaltlich gut ergänzenden Angebots eines Waldkindergartens zum Kindergartenjahr 2025/2026 im ersten Quartal 2025 beraten werden soll.