Ratsinformationssystem
Vorlage - GS/2024/052 BV
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Sachverhalt:
Die Platzsituation im Kita- Bereich (4 Jahre bis 6 Jahre) ist unverändert angespannt, alle Plätze sind belegt, mit dem Bezug der geplanten Neubaugebiete ist eine verstärkte Nachfrage in den nächsten Jahren zu erwarten.
Verwaltungsseitig ist überlegt worden, zur kurzfristigen Entlastung einen Waldkindergarten einzurichten, da hier die Investitionskosten ungleich geringer sind als in festen Einrichtungen.
Eine Waldkindergartengruppe ist eine Kindertagesstätte für Kinder und bedarf daher gemäß § 45 Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) – eine Betriebserlaubnis. Eine Waldkindergartengruppe hält sich jeden Tag und bei jeder Witterung bis zu max. sechs Stunden im Wald auf. Die Kinder treffen sich mit den pädagogischen Fachkräften morgens an einem festgelegten Treffpunkt am Wald und verbringen gemeinsam den Vormittag im Wald.
Außengruppe eine Kita o.ä. sind in Niedersachsen derzeit nicht vorgesehen.
Bauliche Anforderungen
- Festgelegter Teil eines Waldes, mind. 0,5 ha per Gestattungsvertrag plus möglichst eine weitere (nicht näher definierte) Waldfläche (Soll- Vorschrift)
- beheizbarer Bauwagen, beheizbare Schutzhütte oder eine sonstige beheizbare bauliche Anlage und
- eine zugängliche Toilette
- zum Aufenthalt bei witterungsbedingten Gefahren ein dauerhaft mit dem Erdboden verbundenes Gebäude
- mobiles Telefon, Erste-Hilfe-Ausstattung
Organisatorische Anforderungen
• Höchstens 15 Kinder im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung pro Gruppe
• Kern- und Randzeit in einer Waldkindergartengruppe beträgt insgesamt höchstens sechs Stunden
• Bei mehr als fünf Stunden täglich muss die Kindertagesstätte den Kindern die Einnahme einer warmen Mahlzeit ermöglichen
• Zwei pädagogische Fachkräfte
• pro Gruppe eine Leitung, sprich die Gruppe ist eine Kita
Angedacht war eine Fläche im Ortskern in Stuckenborstel mit der Nähe zum Brettmann-Haus und zum Spielplatz.
Vor dem Hintergrund der aktuell noch offenen Entscheidung zur baulichen Weiterentwicklung der Kita Kunterbunt in Stuckenborstel sowie der Baustelle Brettmann-Haus ist eine Umsetzung für das Kindergartenjahr 2024/2025 nicht mehr möglich und aus den genannten Gründen auch nicht sinnhaft.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass durch die Begrenzung der Anzahl der Kinder die Personalkosten pro Kind im Vergleich auch eher hoch sind, was aber durch die geringeren Sachkosten kompensiert wird. Für eine kurzfristige Entlastung überzeugt diese Art der Einrichtung aber genaud durch diese Begrenzung nur eingeschränkt.
Inhaltlich wäre das Angebot eines Waldkindergartens für die Gemeinde Sottrum eine echte Bereicherung und steigert die Attraktivität des Orts für junge Familien. Aus Sicht der Verwaltung ist eine Entscheidung zum jetzigen Zeitpunkt aus den genannten Gründen aber nicht sinnvoll.
Der Rat der Gemeinde Sottrum beschließt, dass eine Entscheidung über die Einrichtung eines inhaltlich gut ergänzenden Angebots eines Waldkindergartens zum Kindergartenjahr 2025/2026 im ersten Quartal 2025 beraten werden soll.