Ratsinformationssystem

Vorlage - GS/2024/058 BV  

Betreff: Beschluss über den Jahresabschluss 2015, die Entlastung für den Gemeindedirektor für das Jahr 2015 und die Ergebnisverwendung 2015
Status:öffentlich  
Federführend:Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Sottrum Vorberatung
03.06.2024 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Sottrum ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Sottrum Vorberatung
10.06.2024    Sitzung des Verwaltungsausschusses der Gemeinde Sottrum      
Rat der Gemeinde Sottrum Entscheidung
17.06.2024 
Sitzung des Rates der Gemeinde Sottrum      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Prüfungsbericht_2015_Sottrum  
MD01_2015_Stellungnahme_unterschrieben  
Bilanz_2015_Sottrum  
Erläuterungen Schlussbilanz_2015_Sottrum  
Rechenschaftsbericht_2015_Sottrum  
Ergebnis_Finanzrechnung_2015_Sottrum  

Sachverhalt:


Jahresabschluss:

Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) des Landkreises Rotenburg (Wümme) hat die Jahresrechnung der Gemeinde Sottrum für das Haushaltsjahr 2015 geprüft. Eine Ausfertigung des Schlussberichts ist beigefügt.

Der Schlussbemerkung ist zu entnehmen:

Der Jahresabschluss der Gemeinde Sottrum zum 31.12.2015 kann nach der pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Rotenburg (Wümme) nur mit der Einschränkung des nicht vollständigen Nachweises des Bestandes der liquiden Mittel sowie des nicht vollumfänglich den haushaltsrechtlichen Anforderungen entsprechenden Ausweises des Sachvermögens und des Sonderpostens aus Investitionszuweisungen und -zuschüsssen testiert werden. Abgesehen von diesen Einschränkungen vermittelt dieser Jahresabschluss grundsätzlich unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung im Wesentlichen noch ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde Sottrum.

Der Rechenschaftsbericht steht grundsätzlich in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt im Wesentlichen ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung komprimiert zutreffend dar.

 

Entlastung:

Aufgrund des vorab dargestellten Jahresabschlusses bestehen gegen die Entlastung des Gemeindedirektorsr das Haushaltsjahr 2015 keine Bedenken.

 

Ergebnisverwendung:

Im Jahresabschluss 2015 der Gemeinde Sottrum wurde festgestellt, dass das Rechnungsergebnis 2014 mit einem Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 779.033,51€ und einem Jahresüberschuss des außerordentlichen Jahresergebnisses von 105.898,32€ abgeschlossen wurde.

Der Rat der Gemeinde Sottrum hat über die Zuführung des Jahresüberschusses des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 779.033,51€ zu den Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses und der Zuführung des Jahresüberschusses des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 105.898,32€ zu den Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zu beschließen.

 

Ordentlich (in €)

Außerordentlich (in €)

Jahresergebnis 2015

779.033,51

105.898,32

cklagen aus Überschüssen per 01.01.2015

1.486.134,18

341.247,84

Bestandsänderung

+779.033,51

+105.898,32

Saldo Rücklagen 31.12.2014

2.265.167,69

447.146,16

Ergebnisvortrag aus anderen Jahren per 01.01.2014

0,00

0,00

Bestandsänderung

0,00

0,00

Saldo Ergebnisvortrag 31.12.2014

0,00

0,00



 


Der Rat der Gemeinde Sottrum nimmt den vorgelegten Abschlussbericht des RPA für das Jahr 2015 zur Kenntnis und beschließt den Jahresabschluss 2015.

 

Der Rat der Gemeinde Sottrum erteilt dem Gemeindedirektorr das Jahr 2015 die Entlastung.

 

Der Rat der Gemeinde Sottrum beschließt den Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 779.033,51€ den Rücklagen aus Überschussen des ordentlichen Ergebnisses zuzuführen und den Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 105.898,32€ den Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen.