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Vorlage - SG/2024/105 BV
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Sachverhalt:
Jahresabschluss:
Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) des Landkreises Rotenburg (Wümme) hat die Jahresrechnung der Samtgemeinde Sottrum für das Haushaltsjahr 2015 geprüft. Eine Ausfertigung des Schlussberichts ist beigefügt.
Der Schlussbemerkung ist zu entnehmen:
Der Jahresabschluss der Samtgemeinde Sottrum zum 31.12.2015 entspricht nach der pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Rotenburg (Wümme) nur unter Beachtung der unten aufgeführten Einschränkungen noch den gesetzlichen Vorschriften.
Dieser vermittelt unter grundsätzlicher Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung im Wesentlichen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Samtgemeinde Sottrum.
Die im Rahmen der Prüfung festgestellten, wesentlichen Mängel führen dazu, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Schulden- und Ertragslage nicht uneingeschränkt testiert werden kann. Die Einschränkung des Testates ist im Wesentlichen durch folgende Feststellungen begründet:
1. Dem nicht korrekten Ausweis der Rechnungsabgrenzungsposten - sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach - mit einhergehenden Auswirkungen auf den Ausweis des ermittelten Jahresergebnisses des Haushaltsjahres 2015.
2. Den dem Grunde und der Höhe nach nicht vollumfänglich testierbaren Schulden.
3. Dem nicht vollständigen Nachweis des Bestandes der liquiden Mittel (hier: Liquiditätskredite) sowie dem unterzeichneten Ausweis der Höhe nach.
4. Der nicht im gesetzlichen Umfang erfolgten Beurteilung der Forderungen aus gestundeten Kanalbaubeiträgen in Bezug auf die Werthaltigkeit, mit einem einhergehenden Risiko des bilanzierten Forderungsbestandes der Höhe nach.
Der Rechenschaftsbericht steht grundsätzlich in Einklang mit dem Jahresabschluss und vermittelt unter Beachtung der obigen Einschränkungen ein Bild von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Samtgemeinde; die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung werden wenig konkret und nur rudimentär dargestellt.
Entlastung:
Aufgrund des vorab dargestellten Jahresabschlusses bestehen gegen die Entlastung des Samtgemeindebürgermeisters für das Haushaltsjahr 2015 keine Bedenken.
Ergebnisverwendung:
Im Jahresabschluss 2015 der Samtgemeinde Sottrum wurde festgestellt, dass das Rechnungsergebnis 2015 mit einem Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 484.557,72 € und einem Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 3.154,26 € abgeschlossen wurde.
Der Rat der Samtgemeinde Sottrum hat über die Zuführung des Jahresüberschusses des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 484.557,72 € zu den Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses und der Zuführung des Jahresüberschusses des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 3.154,26 € zu den Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zu beschließen.
| Ordentlich (in €) | Außerordentlich (in €) |
Jahresergebnis 2015 | 484.557,72 | 3.154,26 |
Rücklagen aus Überschüssen per 01.01.2015 | 2.244.245,66 | 96.390,30 |
Bestandsänderung | +484.557,72 | +3.154,26 |
Saldo Rücklagen 31.12.2015 | 2.728.803,38 | 99.544,56 |
Ergebnisvortrag aus anderen Jahren per 01.01.2015 | 0,00 | 0,00 |
Bestandsänderung | 0,00 | 0,00 |
Saldo Ergebnisvortrag 31.12.2015 | 0,00 | 0,00 |
Der Rat der Samtgemeinde Sottrum nimmt den vorgelegten Abschlussbericht des RPA für das Jahr 2015 zur Kenntnis und beschließt den Jahresabschluss 2015.
Der Rat der Samtgemeinde Sottrum erteilt dem Samtgemeindebürgermeister für das Jahr 2015 die Entlastung.
Der Rat der Samtgemeinde Sottrum beschließt den Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses über 484.557,72€ den Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses und den Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 3.154,26 € den Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen.