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Vorlage - GHO/2024/044 BV  

Betreff: Zuschuss zum Erntewagen der Landjugend
Status:öffentlich  
Federführend:Verwaltungsleitung Mitgliedsgemeinden   
Beratungsfolge:
Gemeinde Horstedt Entscheidung
10.06.2024 
Sitzung des Rates der Gemeinde Horstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:
 

Am 10.09.2022 hat der Rat der Gemeinde Horstedt beschlossen die Landjugend mit einem Zuschuss in Höhe von 30 % bei dem Kauf eines Anhängers für den Umbau zu einem Erntewagen zu unterstützen.

 

Mit Mail vom 08.05.2024 hat die Landjugend mitgeteilt den Anhänger wieder zu verkaufen, da dieser deutlich verrosteter ist, als ursprünglich angenommen. Außerdem will die Landjugend den erhaltenen Zuschuss in Höhe von 480  nach dem Verkauf zurückerstatten.

 

Gemäß der Richtlinie für Zuschüsse an Vereine sind in § 3 die Rückzahlungen geregelt. Hier ist eine Rückzahlung nach linearer Abschreibung nur zwingend erforderlich, wenn sich der Verein aufgelöst hat (angenommen man bezieht sich auf den Paragrafen, müsste die Landjugend noch 60% des Zuschusses zurückzahlen).
Da die Landjugend anbietet den Zuschuss zurückzuzahlen könnte die Gemeinde darauf verweisen, dass keine rechtliche Grundlage besteht oder die Rückzahlung annehmen.

 

Nach einer ersten Meinungseinholung haben sich 4 Ratsmitglieder dar ausgesprochen, den Zuschuss zurückzuverlangen und ein Ratsmitglied, den Zuschuss bei der Landjugend zu belassen.

 


Der Rat der Gemeinde Horstedt beschließt, den Zuschuss in Höhe von 480  von der Landjugend zurückzufordern.