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Vorlage - SG/2023/135 MV-01 BV  

Betreff: Schnittstellenoptimierung - Entscheidung zum weiteren Verfahren
Status:öffentlich  
Federführend:Verwaltungsleitung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Personal und Organisationsentwicklung Vorberatung
06.06.2024 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Organisationsentwicklung ungeändert beschlossen   
Samtgemeindeausschuss Vorberatung
13.06.2024    Sitzung des Samtgemeindeausschusses      
Rat der Samtgemeinde Sottrum Entscheidung
20.06.2024 
Sitzung des Rates der Samtgemeinde Sottrum      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Handlungsfelder - Ergebnisuebersicht Stand 31.05.2023  
Jahresplanung 2024 - Stand 28.03.2024  

Sachverhalt:

Im ersten Halbjahr 2020 ist der sog. Prozess zur Schnittstellenoptimierung zwischen Samtgemeinde und Mitgliedsgemeinden gestartet worden. Extern begleitet haben die Verwaltungsleitungen Schwerpunktthemen und Aufgaben erarbeitet, im Anschluss priorisiert, durch Ratsbeschlüsse untermauert und entsprechend umgesetzt. Ziel des Prozesses ist die Entlastung des Ehrenamts und die Verbesserung der Zusammenarbeit.

Der erreichte Stand ist zuletzt mit der Vorlage SG/2023/0135 MV berichtet worden. Die Gesamtübersicht ist als Anlage beigefügt.

Dazu ergänzend sind im Januar 2024 die Mitgliedsgemeinden gebeten worden, ihre Unterstützungsbedarfe durch die Samtgemeindeverwaltung anzumelden. Der verabredete Sachstand für dieses Jahr ist ebenfalls als Anlage beigefügt worden.

Am 20.01.2024 hat ein Workshop-Tag aller Verwaltungsleitungen stattgefunden, um auf dieser Ebene ergebnisoffen den erreichten Stand, Erwartungshaltungen, Gestaltungsmöglichkeiten und den zukünftigen weiteren Umgang mit dem Thema zu besprechen.

Die höchste Entlastung würde sich im Themengebiet des Kindertagesstättenwesen ergeben. Es war einstimmiger Wunsch, das Thema auf Verwaltungsleitungsebene weiterzuentwickeln. Dazu ist auf jeden Fall zu betrachten, wie sich die Übernahme seitens der Samtgemeinde auf die SG Umlage und auf die Haushalte aller Kommunen auswirken würde. Darüber hinaus sind auch die geschaffenen Vermögenswerte (Kita-Bauten) einzurechnen. Aus Sicht aller Verwaltungseinheiten sollte unabhängig von den Finanzdaten aus dem Komplex der Aufgaben nach dem NKitaG der Bereich des Hortwesens im Zusammenhang mit der Ganztagsschule zur Übertragung vorrangig in die Beratungen aufgenommen werden. Die Horte sind aus der Natur der Sache heraus nur in Gemeinden mit Grundschulstandort entstanden. Sie werden von allen Kindern des jeweiligen Schulbezirks in Anspruch genommen, errichtet und betrieben aber als gemeindliche Einrichtung einer Mitgliedsgemeinde. In der Praxis birgt dies Konfliktpotenzial bei der Finanzierung. Grundsätzlich hätten dazu Vereinbarungen und Beteiligungsformen verhandelt werden müssen. Dies ist nicht überall geschehen. Mit Blick auf die Einführung der Ganztagsschule, den großen Herausforderungen für den Schulträger allein an baulichen Anpassungen werden die Horte mindestens übergangsweise ein wesentlicher Bestandteil sein, um den rechtlichen Anspruch auf Betreuung sicherstellen zu können. Grundsätzlich hat die Samtgemeinde schon einmal in der Vergangenheit beschlossen, den Hortbetrieb zu übernehmen, wenn denn die Gemeinden dies übertragen möchten. Zu dem Zeitpunkt war es ein rein freiwilliges Angebot.

Mindestens an den Standorten Ahausen, Horstedt und Sottrum verlangt der Hortbetrieb ebenfalls Entscheidungen zur räumlichen Situation. Aus Sicht der Samtgemeinde ist das Schaffen einer einheitlichen Struktur auf Samtgemeindeebene im Bereich Hort prioritär zu behandeln. Dazu wird die Samtgemeinde r die weiteren Überlegungen zur Aufgabenübertragung die Bereiche des NKitaG getrennt nach den drei Betreuungsformen Krippe, Kita, Hort finanziell darstellen und prüfen, ob eine Aufgabenübertragung nur für eine der drei Betreuungsangebote rechtlich möglich ist.

Sollte dies möglich sein, sollten die Mitgliedsgemeinden nach Vorlage der finanziellen Auswirkungen bei Übernahme der Aufgabe aufgefordert werden, dieses Thema zu beraten und die Übertragung der Aufgabe Kitawesen zu beschließen, damit diese zusätzliche Aufgabe dann bei der Samtgemeinde eingeplant werden kann. Ziel sollte das Kitajahres 2025/2026 sein, so dass noch ein Jahr Vorbereitung bis zum Eintritt des Rechtsanspruchs verbleibt.

 

Diese Vorlage ist allen Mitgliedsgemeinden r deren Beratung zur Verfügung gestellt worden.
 


 

1. Der Rat der Samtgemeinde Sottrum stellt fest, dass die Ergebnisse aus der durch das NSI begleiteten Workshop Phase 2020, soweit einheitlich gewollt, umgesetzt und in konkrete Abläufe umgesetzt worden sind. Die bisher nicht weiter priorisierten Themen werden nicht mehr weiterverfolgt. Eine wiederkehrende Betrachtung, wie bisher jährlich durch die Samtgemeindeverwaltung vorbereitet, ist nicht mehr erforderlich.

2. Der Rat der Samtgemeinde Sottrum beschließt, dass im weiteren Prozess der Schnittstellenoptimierung nur der Bereich Kindertagesstätten weiter betrachtet werden soll. Nach Vorlage der finanziellen Auswirkungen bei Übernahme der Aufgabe Hortwesen und unter der Voraussetzung, dass auch diese Aufgabenübertragung losgelöst von Krippe und Kita möglich ist, wird die Verwaltung beauftragt, dazu Beratungsunterlagen für die Samtgemeinde und die Mitgliedsgemeinden vorzubereiten. Die Mitgliedsgemeinden sollen dann aufgefordert werden, dieses Thema zu beraten und die Aufgabe Hortbetrieb zum  Kitajahres 2025/2026 zu beschließen.

3. Der Rat der Samtgemeinde Sottrum beauftragt die Verwaltung, hrlich in allen Mitgliedsgemeinden nach Beschlussfassung aller Haushalte die konkreten Wünsche zur Begleitung von Baumaßnahmen, Bauleitverfahren und gemeinsamen Ausschreibungen von Dienstleistungen abzufragen. Das Ergebnis ist zu berichten. Dazu ist eine Einschätzung zur personellen Leistbarkeit abzugeben.