Ratsinformationssystem
Vorlage - GS/2023/058 BV-04 BV
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Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Sottrum hat in seiner Sitzung vom 09.10.2023 die Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Sottrum (Straßenausbaubeitragssatzung) vom 10.09.2012 mit Wirkung zum 01.01.2024 beschlossen. Damit die Satzung rechtskräftig aufhoben werden kann, ist der Erlass einer Aufhebungssatzung erforderlich.
Der als Anlage beigefügte Satzungsentwurf sieht ein rückwirkendes Inkrafttreten zum 01.01.2024 vor. Beitragsfähige Maßnahmen sind seitdem nicht entstanden. Nach der Beschlussfassung ist die Bekanntmachung im elektronischen Amtsblatt des Landkreises Rotenburg (Wümme) vorgesehen.
Der Rat der Gemeinde Sottrum beschließt die Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Sottrum (Straßenausbaubeitragssatzung) vom 10.09.2012 in der beigefügten Fassung. Die Aufhebungssatzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2024 rückwirkend in Kraft.
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