Ratsinformationssystem

Vorlage - GHO/2024/046 BV  

Betreff: Zuschuss zur Kinderbelustigung für den Schützenverein Winkeldorf
Status:öffentlich  
Federführend:Verwaltungsleitung Mitgliedsgemeinden   
Beratungsfolge:
Gemeinde Horstedt Entscheidung
10.06.2024 
Sitzung des Rates der Gemeinde Horstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Kinderbelustigung  

Sachverhalt:
Der Schützenverein Winkeldorf hat mit Schreiben vom 07.05.2024 einen Zuschuss in Höhe von 70  zur Kinderbelustigung während des Schützenfestest am 19.05.2024 beantragt.

 

Das Anschreiben ist als Anlage beigefügt.
 


Der Rat der Gemeinde Horstedt beschließt dem Schützenverein Winkeldorf den beantragten Zuschuss in Höhe von 70  zu gestatten.