Ratsinformationssystem
Vorlage - GHO/2024/035 BV-01 BV
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Sachverhalt:
Die Infrastrukturgesellschaft Energiepark Nartum GmbH & Co.eGbR hatte für die letzte Ratssitzung Gestattungsverträge zugeschickt, mit denen die Zufahrt zum Windpark Nartum gesichert werden sollte.
Während der Vorbereitung der letzten Ratssitzung wurde bereits festgestellt, dass ein Teil der in anspruchzunehmenden Wege nicht öffentlich gewidmet ist. Dadurch kann zwar vertraglich die Nutzung verhandelt werden, aber das langfristige Recht zur Nutzung der Zuwegung fehlt.
Die Gemeinde Horstedt müsste aus dem Grund das Grundbuch des entsprechenden Flurstückes mit einer Baulast belasten. Alternativ könnte das letzte Teilstück auch öffentlich für allen Verkehr gewidmet werden, da dies aber deutlich mehr Vorbereitung bedarf, empfliehlt die Verwaltung, zunächst einer Baulast bei Kostenübernahme zuzutimmen, und nach Abschluss der Flurbereinigung eine Überarbeitung der Widmungen vorzunehmen.
Die von der Infrastrukturgesellschaft zur Verfügung gestellten Unterlagen sind vorbehaltlich der Zustimmung des Landkreises Rotenburg übersandt worden. Aufgrund eines Sachbearbeiterwechsels kann es unter Umständen noch zu Änderungen in Wortlaut oder Karte kommen.
Der Rat der Gemeinde Horstedt beschließt eine Baulast zu Gunsten der Infrastrukturgesellschaft Energiepark Nartum GmbH & eGbR bei Kostenübernahme eintragen zu lassen und bemächtigt den Bürgermeister diese zu unterschreiben.
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