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Vorlage - SG/2024/112 BV  

Betreff: 1. Nachtragshaushaltssatzung inkl. Nachtragshaushaltsplan 2024 für die Samtgemeinde Sottrum
Status:öffentlich  
Federführend:Finanzen   
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss Vorberatung
13.06.2024    Sitzung des Samtgemeindeausschusses      
Ausschuss für Finanzen, Personal und Organisationsentwicklung Vorberatung
06.06.2024 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Organisationsentwicklung ungeändert beschlossen   
Rat der Samtgemeinde Sottrum Entscheidung
20.06.2024 
Sitzung des Rates der Samtgemeinde Sottrum      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
#1. Nachtragshaushalt 2024 Samtgemeinde Sottrum 5  
# 1 Nachtragshaushaltsplan SG Sottrum 2024 2. Entwurf  

Sachverhalt:
Die Haushaltssatzung der Samtgemeinde Sottrum für das Haushaltsjahr 2024 wurde am 14.12.2023 beschlossen. Die Satzung basiert auf den geplanten Haushaltseinnahmen und -ausgaben sowie den Einzahlungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2024, welche zu diesem Zeitpunkt zu erwarten waren.

Zu diesem Zeitpunkt wurde davon ausgegangen, dass das Rathaus auf dem Grundstück „Am Eichkamp 12“ in Sottrum neugebaut und erweitert wird. Aktuell nnte sich eine kostengünstigere und kurzfristigere Lösung ergeben durch eine gemeinsame Nutzung des bestehenden Volksbankgebäudes mit der Volksbank ergeben. Im Jahr 2024 sind demzufolge dafür keine Investitionskosten mehr eingeplant, die Verpflichtungsermächtigung für 2025 ist aufgenommen worden.

 

Ebenfalls angepasst wurden einzelne Ansätze für Aufwendungen und Auszahlungen gemäß den sich im Laufe des Jahres ergebenen Verhältnissen.

 

Durch die veranschlagten Änderungen im Ergebnishaushalt verschlechtert sich das geplante Jahresergebnis der Samtgemeinde Sottrum von 16.000€ auf -62.300€.

Die mittelbewirtschaftenden Abteilungen werden durch den Samtgemeindebürgermeister verbindlich angewiesen, den ausgewiesenen Fehlbetrag im Haushaltsjahr 2024 einzusparen. Mit restriktiver Budgetierung wird die Konsolidierung der folgenden Haushalte ab 2025 eingeleitet. Ziel soll es grundsätzlich sein, vorausgesetzt bei unveränderter Zuständigkeit, also keine Aufgabenübernahme von den Mitgliedskommunen, die Samtgemeindeumlage nicht zu erhöhen. Das bedeutet den Umfang der freiwilligen Aufgaben und den Umfang von Sach- und Dienstleistungen moderat und substanzverträglich auf den Prüfstand zu stellen. 

Insbesondere der Ausbau der Ganztagsschulen und weitere Investitionen im Bereich Feuerwehr und Katastrophenschutz werden den Haushalt allerdings zukünftig erheblich belasten.

 

Der Finanzhaushalt schließt mit einem Ergebnis von -930.100 ab (vgl. Haushalt 2024: -1.356.700€).
 


Der Rat der Samtgemeinde Sottrum beschließt die vorgelegte Nachtragshaushaltssatzung inkl. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2024.