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Vorlage - SG/2023/014 MV-02 BV
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Sachverhalt:
Der Samtgemeinderat hat bereits in seiner Sitzung vom 14.12.2023 beschlossen, im Rahmen seiner Haushaltssatzung entsprechende Haushaltsmittel im Stellenplan „Umwelt und Klimaschutz“ für die Einführung eines Energiemanagementsystems für das Haushaltsjahr 2024 bereitzustellen (Vorlage SG/2023/233/BV-02). Ich habe daraufhin einen Förderantrag beim Zuwendungsgeber eingereicht und die Rückmeldung erhalten, dass im weiteren Verfahren ein Beschluss für die „Einführung als auch den beabsichtigten dauerhaften Betrieb des Energiemanagements“ durch das oberste Entscheidungsgremium erforderlich ist. Der genaue Wortlaut ergibt sich aus der Kommunalrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und ist bindend. Das oberste Entscheidungsgremium ist der Samtgemeinderat und der Beschluss soll hiermit nachgeholt werden.
Unter Energiemanagement versteht man die kontinuierliche Begehung und Betreuung von Gebäuden und deren Nutzer, mit dem Ziel, eine Minimierung des Energieverbrauchs bzw. der Energiebezugskosten zu erreichen. Die erzielbaren Kosteneinsparungen liegen bei 10-30%.
Der Samtgemeinderat beschließt die Einführung als auch den beabsichtigten dauerhaften Betrieb des Energiemanagements für die Samtgemeinde Sottrum mit ihren Mitgliedsgemeinden.
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