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Vorlage - GS/2024/069 BV  

Betreff: Schnittstellenoptimierung - Entscheidung zum weiteren Verfahren
Status:öffentlich  
Federführend:Verwaltungsleitung   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Sottrum Vorberatung
10.06.2024    Sitzung des Verwaltungsausschusses der Gemeinde Sottrum      
Rat der Gemeinde Sottrum Entscheidung
17.06.2024 
Sitzung des Rates der Gemeinde Sottrum      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Handlungsfelder - Ergebnisuebersicht Stand 31.05.2023  

Sachverhalt:

Im ersten Halbjahr 2020 ist der sog. Prozess zur Schnittstellenoptimierung zwischen Samtgemeinde und Mitgliedsgemeinden gestartet worden. Extern begleitet haben die Verwaltungsleitungen Schwerpunktthemen und Aufgaben erarbeitet, im Anschluss priorisiert, durch Ratsbeschlüsse untermauert und entsprechend umgesetzt. Ziel des Prozesses ist die Entlastung des Ehrenamts, Schwerpunkt ehrenamtliche Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden außer Sottrum,  und die Verbesserung der Zusammenarbeit.

Der erreichte Stand ist als Anlage beigefügt.  

Dazu ergänzend sind im Januar 2024 die Mitgliedsgemeinden gebeten worden, ihre Unterstützungsbedarfe durch die Samtgemeindeverwaltung anzumelden.

Am 20.01.2024 hat ein Workshop-Tag aller Verwaltungsleitungen stattgefunden, um auf dieser Ebene ergebnisoffen den erreichten Stand, Erwartungshaltungen, Gestaltungsmöglichkeiten und den zukünftigen weiteren Umgang mit dem Thema zu besprechen.

Die höchste Entlastung würde sich im Themengebiet des Kindertagesstättenwesen ergeben. Es war einstimmiger Wunsch, das das Thema auf Verwaltungsleitungsebene weiterentwickelt wird. Dazu ist auf jeden Fall zu betrachten, wie sich die Übernahme seitens der Samtgemeinde auf die SG Umlage und auf die Haushalte aller Kommunen auswirken würde. Darüber hinaus sind auch die geschaffenen Vermögenswerte (Kita-Bauten) einzurechnen. Aus Sicht aller Verwaltungseinheiten sollte unabhängig von den Finanzdaten aus dem Komplex der Aufgaben nach dem NKitaG der Bereich des Hortwesens im Zusammenhang mit der Ganztagsschule zur Übertragung vorrangig in die Beratungen aufgenommen werden. Die Horte sind aus der Natur der Sache heraus nur in Gemeinden mit Grundschulstandort entstanden. Sie werden von allen Kindern des jeweiligen Schulbezirks in Anspruch genommen, errichtet und betrieben aber als gemeindliche Einrichtung einer Mitgliedsgemeinde. In der Praxis birgt dies Konfliktpotenzial bei der Finanzierung. Grundsätzlich hätten dazu Vereinbarungen und Beteiligungsformen verhandelt werden müssen. Dies ist nicht überall geschehen. Mit Blick auf die Einführung der Ganztagsschule und den großen Herausforderungen für den Schulträger allein an baulichen Anpassungen werden die Horte mindestens übergangsweise ein wesentlicher Bestandteil sein, um den rechtlichen Anspruch auf Betreuung sicherstellen zu können. Grundsätzlich hat die Samtgemeinde schon einmal in der Vergangenheit beschlossen, den Hortbetrieb zu übernehmen, wenn denn die Gemeinden dies übertragen möchten. Zu dem Zeitpunkt war es ein rein freiwilliges Angebot.

Mindestens an den Standorten Ahausen, Horstedt und Sottrum verlangt der Hortbetrieb ebenfalls Entscheidungen zur räumlichen Situation. Aus Sicht der Samtgemeinde ist das Schaffen einer einheitlichen Struktur auf Samtgemeindeebene im Bereich Hort prioritär zu behandeln. Dazu wird die Samtgemeinde r die weiteren Überlegungen zur Aufgabenübertragung die Bereiche des NKitaG getrennt nach den drei Betreuungsformen Krippe, Kita, Hort finanziell darstellen und prüfen, ob eine Aufgabenübertragung nur für eine der drei Betreuungsangebote rechtlich möglich ist.

Sollte dies möglich sein, sollten die Mitgliedsgemeinden nach Vorlage der finanziellen Auswirkungen bei Übernahme der Aufgabe aufgefordert werden, dieses Thema zu beraten und die Übertragung der Aufgabe Kitawesen zu beschließen, damit diese zusätzliche Aufgabe dann bei der Samtgemeinde eingeplant werden kann. Ziel sollte das Kitajahres 2025/2026 sein, so dass noch ein Jahr Vorbereitung bis zum Eintritt des Rechtsanspruchs verbleibt.

 

Diese Vorlage ist auf der Grundlage einer Beratungsvorlage der Samtgemeinde Sottrum erstellt, die allen Mitgliedsgemeinden für deren Beratung zur Verfügung gestellt worden ist.

 

Neben den untenstehenden Beschlussvorschlägen wird in der Samtgemeinde derzeit noch zur Beschlussfassung beraten, dass die Verwaltung, jährlich in allen Mitgliedsgemeinden nach Beschlussfassung aller Haushalte die konkreten Wünsche zur Begleitung von Baumaßnahmen, Bauleitverfahren und gemeinsamen Ausschreibungen von Dienstleistungen abfragt und dann über das Ergebnis berichtet. Dazu ist dort eine Einschätzung zur personellen Leistbarkeit abzugeben.r die Gemeinde Sottrum, die als einzige Verwaltung, die Abwicklung der Verwaltungsangelegenheiten einem Gemeindedirektor übertragen hat und Aufgaben über die Samtgemeindeverwaltung abwickelt, ist dieser Aspekt zur Kenntnis zu nehmen.
 


 

1. Der Rat der Gemeinde Sottrum stellt fest, dass die Ergebnisse aus der durch das NSI begleiteten Workshop Phase 2020, soweit einheitlich gewollt, umgesetzt und in konkrete Abläufe umgesetzt worden sind. Die bisher nicht weiter priorisierten Themen werden nicht mehr weiterverfolgt.

2. Der Rat der Gemeinde Sottrum begrüßt, dass im weiteren Prozess der Schnittstellenoptimierung nur der Bereich Kindertagesstätten weiter betrachtet werden soll, vorrangig der Hortbereich. Nach Vorlage der finanziellen Auswirkungen bei Übernahme der Aufgabe, ganz oder teilweise,  wird die Samtgemeinde gebeten, Beratungsunterlagen für die Samtgemeinde und die Mitgliedsgemeinden vorzubereiten. Ziel soll es sein, mindestens über die Aufgabenübertragung des Hortbetriebes zum  Kitajahres 2025/2026 zu beschließen.