Ratsinformationssystem

Vorlage - SG/2024/115 BV  

Betreff: Aufhebung der Anlagenrichtlinie aus 2022
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
SG/2022/156 BV
Federführend:Finanzen   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Personal und Organisationsentwicklung Vorberatung
06.06.2024 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Organisationsentwicklung geändert beschlossen   
Samtgemeindeausschuss Vorberatung
13.06.2024    Sitzung des Samtgemeindeausschusses      
Rat der Samtgemeinde Sottrum Entscheidung
20.06.2024 
Sitzung des Rates der Samtgemeinde Sottrum      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vereinbarung über die gemeinsame Bewirtschaftung von Liquiditätskrediten und Geldanlagen  
20230825 - Stellungnahme Kommunalaufsicht zur Anlagerichtlinie  

Sachverhalt:

Im Jahre 2022 wurde eine Anlagenrichtlinie beschlossen und in Kraft gesetzt, die die Anlage von vorübergehend nicht benötigten liquiden Mitteln durch die Samtgemeinde regelt. Diese Richtlinie wurde von der Kommunalaufsicht in mehren Punkten bemängelt. Insbesondere die Länge der möglichen Laufzeiten sowie die darin vorgesehene Einzelzuordnung der Anlagen und der Zinserträge innerhalb der gemeinsamen Mittelbewirtschaftung entsprechen nicht den haushaltsrechtlichen und kommunalrechtlichen Vorgaben.

 

Außerdem widerspricht die Anlagenrichtlinie den Festlegungen der schon seit mehreren Jahren geltenden Vereinbarung der Samtgemeinde Sottrum und der Mitgliedsgemeinden über die gemeinsame Bewirtschaftung von Liquiditätskrediten und Geldanlagen (s. Anlage). Darin sind bereits wesentliche Regelungen zur Art der Geldanlage (Festgelder, Termingelder max. 12 Monate) und der Verteilung der Zinserträge r Geldanlagen sowie der Zinsaufwendungen für Liquiditätskredite (im Verhältnis der Kassenbestände der jeweiligen Monatsabschlüsse) getroffen worden. Dadurch wird eine zusätzliche Anlagenrichtline nicht zwingend benötigt. Ergänzende Regelungen können darüber hinaus auch durch den Hauptverwaltungsbeamten im Rahmen einer Dienstanweisung geregelt werden.


Die bestehende Anlagenrichtline für die Anlage von Geldvermögen in der Samtgemeinde Sottrum wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

 

Stammbaum:
SG/2022/156 BV   Anlagenrichtlinie   Finanzen   Beschlussvorlage Samtgemeinde
SG/2024/115 BV   Aufhebung der Anlagenrichtlinie aus 2022   Finanzen   Beschlussvorlage Samtgemeinde