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Vorlage - GS/2023/131 BV-01 BV  

Betreff: Europäisches Heimat- und Kulturhaus; Antrag des Heimatvereins auf Übernahme durch die Gemeinde
Status:öffentlich  
Federführend:Bildung, Soziales und Kultur   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Sottrum Vorberatung
10.06.2024    Sitzung des Verwaltungsausschusses der Gemeinde Sottrum      
Rat der Gemeinde Sottrum Entscheidung
17.06.2024 
Sitzung des Rates der Gemeinde Sottrum      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
2024_06_03_Entwurf_Vereinbarung  

Sachverhalt:
 

Der Heimatverein Sottrum e.V. hat mit Schreiben vom 26.09.2023 die Übernahme des europäischen Heimat- und Kulturhauses durch die Gemeinde Sottrum beantragt. Dieser Wunsch wurde zwischenzeitlich während der Hauptversammlung des Vereins am 26.04.2024 bestätigt. Gemäß dem Beschluss vom VA vom 06.11.2023 hat die Verwaltung mit dem Heimatverein und dem Notar Hammermeister von der Kanzlei RinckVerhandlungsgespräche zur Übernahme geführt. Der erste Vertragsentwurf liegt vor, ist aber noch nicht beratungsreif und wird kurzfristig nachgereicht. Die Beratungen werden dann parallel im Heimaverein geführt. Der Heimatverein wird bis zum 10.06.2024 den Entwurf intern prüfen.

 

Der Heimatverein verzichtet demnach auf einen Entschädigungsanspruch gemäß § 951 Abs. 1 BGB, wenn die Gemeinde die bestehenden finanziellen Verpflichtungen im Zuge der Übertragung des Hauses übernimmt. Dafür ist der Heimatverein Sottrum e.V. dauerhaft berechtigt das gesamte Europahaus unentgeltlich zu nutzen. Für die konkrete zukünftige Nutzung des Europahauses ist noch eine Benutzungsordnung zu erstellen.

 

Die bei der Übernahme des Gebäudes entstehenden Kosten setzen sich aus 2 Bereichen zusammen. Dies sind 1. die Herstellungskosten und 2. Kosten für die Innenausstattung im Zuge des rderantrags der GesundRegion.

 

Die Kosten zu 1. setzen sich wie folgt zusammen:

 

20.000,00 Euro ckzahlung des aufgenommenen Darlehens  

  5.600,00 Euro  Kosten Fa. Hüsing für Restarbeiten Sanitär + Küche Apartment

  1.750,00 Euro  Kosten Fa. Bohling für Restarbeiten Elektrik

10.000,00 Euro  Kosten Fa. Bischoff für Trockenbau.

  1.500,00 Euro  Kosten Fa. Kück für 3 Türen mit Zargen.

38.850,00 Euro  Gesamtkosten Immobilie

 

Anmerkung:

5.800,00 Euro  ckzahlung der Sicherheitseinbehalte aus der Bauphase werden dann in 3 Jahren fällig werden.

 

 

 

 

 

Die Kosten zu 2. für Möblierung und technische Ausstattung des Gebäudes setzen sich wie folgt zusammen:

 

72.200,00 Euro  Gesamtkosten der Maßnahme gem. Förderantrag

Abzügl.

42.500,00 Euro  rderung durch die GesundRegion aus LEADER-Mitteln.

 

Verbleibende Kosten für die Gemeinde Sottrum bei Übernahme der Co-Finanzierung und den finanziellen Eigenanteilen des Heimatvereins:

19.100,00 Euro  Vereinsanteil

10.600,00 Euro  bereits zugesagte Co-Finanzierung Gemeinde

29.700,00 Euro  Gesamtkosten zur Rückzahlung an den Heimatverein nach Abrechnung der LEADER-Förderung.
 

Im Haushalt der Gemeinde ist unter 281001.23001 ein aus dem Jahr 2023 übertragener Haushaltsrest für die Herstellung der Küchen und die Co-Finanzierung der LEADER-Förderung i.H.v. 29.806,88 Euro abgebildet. Desweiteren sind im Haushalt 2024 unter 281001.24002 POS 1: 20.000,00 Euro zur Übernahme des Darlehens eingestellt. Im Nachtragshaushalt sind unter 281001.24002 die restlichen Mittel eingestellt.

 

Die jährlichen Unterhaltskosten nach Hochrechnung der bisherigen Zahlungen liegen für Versicherungen, Wasser, Abwasser, Strom, Gas, etc. bei 3.380,93€. Durch zukünftige Vermietungen kann die Gemeinde Sottrum zur Kostendeckung entsprechende Einnahmen erzielen. Das Gebäude ergänzt das Heimathausgelände und bietet gerade für kleinere bis mittelgroße Veranstaltungen das ideale Ambiente, um zukünftig ein wichtiger Baustein für das kukturelle Leben in der Gemeinde Sottrum zu sein. Die Verwaltung spricht sich für eine Übernahme des europäischen Heimat- und Kulturhauses vom Heimatverein Sottrum e.V. aus.

 


 

  1. Der Rat der Gemeinde Sottrum beschließt die Übernahme des europäischen Heimat- und Kulturhauses wie im anliegenden Vertragsentwurf beschrieben.

 

  1. Der Rat der Gemeinde Sottrum übernimmt im Zuge der Übertragung die ausstehenden Verbindlichkeiten für die Herstellung des Gebäudes in Höhe von 38.850,00 Euro vom Heimatverein Sottrum e.V. sowie bei Fälligkeit im Jahr 2027 die Rückzahlung der Sicherheitseinbehalte in Höhe von 5.800,00 Euro. Im Gegenzug ist der Heimatverein Sottrum e.V. dauerhaft berechtigt, das europäischen Heimat- und Kulturhause unentgeltlich zu nutzen.

 

  1. Der Rat der Gemeinde Sottrum beschließt neben der Co-Finanzierung für die

LEADER-Förderung die Übernahme der beim Heimatverein verbleibenden Kosten i.H.v. 19.100,00 Euro. Um die Förderung auftrecht zu erhalten, bleibt der Heimatverein Sottrum e.V. verantwortlich für die Umsetzung und Abrechnug der Maßnahme.

 

  1. Der Rat der Gemeinde Sottrum beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung einer neuen Benutzungsordnung für das europäische Heimat- und Kulturhaus.