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Vorlage - SG/2023/145 MV-03 MV  

Betreff: Halbjährlicher Bericht Geldanlagen
Status:öffentlich  
Federführend:Finanzen   
Beratungsfolge:
Rat der Samtgemeinde Sottrum Kenntnisnahme
20.06.2024 
Sitzung des Rates der Samtgemeinde Sottrum      

Sachverhalt

Sachverhalt:

In Ergänzung der Mitteilungsvorlage SG/2023/145 MV-02 MV und unter Bezugnahme auf die entsprechenden Beratungen im Ausschuss für Finanzen, Personal und Organisation und des Samtgemeindeausschusses wird im Folgenden die korrigierte Verteilung der Zinserträge für kurzfristige Geldanlagen (Tagesgeld, Kündigungsgeld) dargestellt:

 

Zinserträge 1. Quartal 2024 gesamt:   35.008,23 €

Verteilung
Gemeinde Sottrum     12.660,94 €

Gemeinde Ahausen     8.358,31 €

Gemeinde Bötersen     6.332,61 €

Gemeinde Hassendorf    756,24 €

Gemeinde Hellwege     2.500,06 €

Gemeinde Horstedt     1.428,30 €

Gemeinde Reßum     1.454,27 €

Samtgemeinde     1.517,27 €

 

Die Verteilung erfolgt wie bereits erläutert im Verhältnis der Kassenbestände der jeweiligen Monatsabschlüsse der Samtgemeinde und der Mitgliedsgemeinden. Dieser Modus entspricht den haushaltsrechtlichen Vorgaben und ist außerdem geregelt in der geltenden Vereinbarung der Samtgemeinde Sottrum und der Mitgliedsgemeinden über die gemeinsame Bewirtschaftung von Liquiditätskrediten und Geldanlagen. Der Samtgemeinde obliegt die Verwaltung der liquiden Mittel sowie deren ertragsorientierte Anlegung. Das ist Inhalt der Regelung in § 98 (5) NKomVG, nach der die Samtgemeinde die Kassengeschäfte der Mitgliedsgemeinden führt. Ziel dieser gemeinsamen Kassenführung ist einerseits die Überbrückung von kurzfristigen Liquiditätsengpässen bei Kommunen durch den vorübergehenden Ausgleich aus `überschüssigen` Mitteln anderer Kommunen bis hin zur gemeinschaftlichen Verteilung sowohl der Zinsaufwendungen für Liquiditätskredite als auch der Zinserträge für Geldanlagen gemäß der genannten Vereinbarung.