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Vorlage - GHE/2024/012 BV  

Betreff: Antrag der Wümme-Wärme UG & Co. KG Hellwege auf Querungen des Viehweges zur Verlegung von Nahwärmeleitungen
Status:öffentlich  
Federführend:Verwaltungsleitung Mitgliedsgemeinden   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss
24.06.2024    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Gemeinde Hellwege
27.06.2024 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hellwege      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Die Wümme-Wärme UG & Co. KG hat mehrere Straßenquerungen im Verlauf des Viehweges für die Verlegung von Nahwärmeleitungen bei der Gemeinde Hellwege beantragt. Im Regelfalle muss für die Verlegung der Leitungen der asphaltierte Straßenbelag aufgebrochen und später wiederinstandgesetzt werden.

 

Aus der beigefügten Skizze ist zu erkennen, dass der Viehweg bereits mehrfach für die Verlegung von Nahwärmeleitungen gequert wurde. Die Aufbrüche wurden in der Regel ordnungsgemäß wiederinstandgesetzt. Im Hinblick darauf, dass durch die neuen Hausanschlüsse Öl- und Gasheizungen ersetzt werden, sollte die Gemeinde schon aus ökologischen Gründen, dem Antrag unter der Bedingung einer Gewährleistung von fünf Jahren für jede einzelne Straßenquerung zustimmen.   

 

 

 

 


 



Die Gemeinde Hellwege gestattet der Wümme-Wärme UG & Co. KG die im beigefügten Plan eingezeichneten Straßenquerungen des Viehweges unter der Bedingung, dass die Firma Wümme-Wärme für einen Zeitraum von fünf Jahren die Gewährleistung für die instandgesetzten Straßenaufbrüche übernimmt.