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Vorlage - GHE/2024/015 BV  

Betreff: Stellungnahme zum Neubau eines Pufferspeichers für das Nahwärmenetz der Wümme-Wärme UG & Co. KG
Status:öffentlich  
Federführend:Verwaltungsleitung Mitgliedsgemeinden   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss
24.06.2024    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Gemeinde Hellwege
27.06.2024 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hellwege      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Die Wümme-Wärme UG & Co. KG betreibt eine Hackschnitzelanlage auf dem Hof des Inhabers Jan-Christoph Otten, Viehweg 3, 27367 Hellwege. Diese Anlage versorgt etwa 75 umliegende Einfamilienhäuser, den Hellweger Kindergarten und kleinere Gewerbetriebe über ein Nahwärmenetz mit Wärme.

Aktuell besteht die Option, eine nahegelegene Biogasanlage in das Wärmekonzept einzubinden. Die Biogasanlage mit einer Leistung von 1,3 MW, die vorwiegend mit Mais und bis zu 40 % Rinder- und Hähnchendung sowie ca. 10 % Zuckerrüben bestückt wird, soll das Nahwärmenetz unterstützen. Da die Hackschnitzelheizung nicht optimal ausgelastet ist und andererseits weitere Abnehmer für den Wärmebezug vorhanden sind, ist der Bau eines Pufferspeichers, der mit der vorhandenen Energie aus der Biogasanlage aufgeheizt werden soll, geplant.

Der Pufferspeicher soll auf dem Grundstück Am Bruch 2, 27367 Hellwege errichtet werden.

Der Pufferspeicher soll ca. 1000 cbm Wasser aufnehmen. Er wird in stehender Ausführung mit einem Durchmesser von ca. 9,3 Meter und einer Höhe von ca. 16 Meter geplant.

 

In der Ratssitzung wird der Inhaber der Wümme-Wärme UG & Co. KG das Vorhaben vorstellen und für Nachfragen zur Verfügung stehen.

 

Genehmigungsbehörde ist der Landkreis Rotenburg (Wümme). Die Gemeinde ist  aufgefordert, das Einvernehmen zu erteilen oder zu verweigern. 

 

Zur Rechtsnatur des gemeindlichen Einvernehmens gebe ich folgende Hinweise:

 

Die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens hat keine positive Bindungswirkung für die Bauaufsichtsbehörde. Hat die Gemeinde das Einvernehmen zur Baugenehmigung hergestellt, so ist die Baugenehmigungsbehörde nicht gezwungen, auch ihrerseits dem Vorhaben planungsrechtlich zuzustimmen und eine Genehmigung zu erteilen. 

Zur Erteilung einer Baugenehmigung kommt es in der Regel nur bei einer Willensübereinstimmung von Gemeinde und Bauaufsichtsbehörde.

Fehlt das gemeindliche Einvernehmen bzw. ist es von Seiten der Gemeinde verweigert worden, so ist die Baugenehmigungsbehörde an diese Entscheidung, mag sie auch rechtswidrig gewesen sein, dem Grunde nach gebunden, es sei denn, die Bauaufsichtsbehörde ersetzt das nach ihrer Auffassung rechtswidrig verweigerte Einvernehmen.


 



Die Gemeinde Hellwege erteilt zum Neubau eines Pufferspeichers der Wümme-Wärme KG & Co. KG das Einvernehmen.