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Vorlage - GHE/2024/016 MV  

Betreff: Planungen der Gemeinde Ahausen zur Erweiterung des Hortes bei der Grundschule Ahausen
Status:öffentlich  
Federführend:Verwaltungsleitung Mitgliedsgemeinden   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss
24.06.2024    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Gemeinde Hellwege
27.06.2024 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hellwege      

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Ahausen möchte aufgrund der hohen Nachfrage aus Ahausen und Hellwege eine zweite Hortgruppe einrichten.

Da der bisher genutzte Raum in der Ahauser Grundschule von der Schule benötigt wird, sollen die beiden Gruppen übergangsweise in anzumietenden Containern untergebracht werden. Die Anmietung der Container ist nach Auskunft der Ahauser Gemeindeverwaltung ausgeschrieben und das Ergebnis sollte eigentlich schon vorliegen.

Zwischen der Gemeinde Ahausen und der Gemeinde Hellwege gibt es eine Vereinbarung, in der geregelt ist, dass die Gemeinde Hellwege sich an den Personalkosten der bisher eingerichteten Hortgruppe beteiligt. Maßstab für die Zahlungen sind die zu betreuenden Kinder.

 

Die Gemeinde Ahausen erwartet, dass sich die Gemeinde Hellwege auch an den Mietkosten der Container und weiterhin an den Personalkosten beteiligt. Der Ahauser Bürgermeister geht davon aus, dass die Mietkosten für die Container im mittleren bis hohen fünfstelligen Bereich liegen. Dazu käme für die Gemeinde Hellwege dann noch die Beteiligung der Gemeinde Hellwege an den Personalkosten.

Die Gemeinde Hellwege könnte diese Kosten eventuell vorübergehend aber mit Sicherheit nicht dauerhaft aufbringen. Es besteht die begründete Aussicht, dass die Samtgemeinde Sottrum spätestens im Jahr 2026 im Rahmen der Schaffung eines Ganztagsangebotes in den Grundschulen den Ahauser Hort übernimmt.

 

Ich hoffe, dass die Gemeinden Ahausen und Hellwege bis dahin Wege finden, um die Nachmittagsbetreuung ihrer Kinder zu organisieren und zu finanzieren.

Obwohl ich aus Gesprächen mit den Hellweger Eltern weiß, dass der Bedarf für eine Hortbetreuung gegeben ist, wird eine Entscheidung der Gemeinde Hellwege in der Sache von der Entwicklung der Haushaltslage der nächsten beiden Jahre abhängig gemacht werden müssen.