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Vorlage - GRE/2024/029 BV  

Betreff: Erweiterung Milchhof Reeßum - Nutzung der Inspirionstraße
Status:öffentlich  
Federführend:Verwaltungsleitung Mitgliedsgemeinden   
Beratungsfolge:
Gemeinde Reeßum Entscheidung
12.08.2024 
Sitzung des Rates der Gemeinde Reeßum      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Der Milchhof Reeßum beabsichtigt eine Methan-Aufbereitungsanlage zu bauen. Die aktuell laufende Änderung des Flächennutzungsplans zielt neben der Ausweisung von Gewerbeflächen auf die Erweiterung des Milchhofs ab. Neben der Änderung des Flächennutzungsplans ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Vorhaben zwingend erforderlich. Neben weiteren Punkten ist hier insbesondere der Verkehrsfluss der Ver- und Entsorgung des Betriebes zu regeln. Die sinnvollste Lösung wäre die Erschließung über die Inspirionstraße im Gewerbegebiet in Sottrum. Hier ist bereits gewerblicher LKW-Verkehr vorhanden und eine schnelle Anbindung an die Bundesstraße und die Autobahn ist gegeben.

 

Dieser Wunsch ist im Vorfeld einer Beschlussfassung über einen Bebauungsplan an die Gemeinde Sottrum herangetragen worden und dort am 17.06.2024 in der Ratssitzung beraten worden. Die Gemeinden sind sich einig, dass eine Vereinbarung abzuschließen ist. Die Gemeinde Sottrum schlägt folgende Regelungen für die Vereinbarung vor:

 

Die Gemeinde Sottrum bietet der Gemeinde Reeßum eine Vereinbarung über die verkehrliche Erschließung des Milchhofes Reeßum über die "Inspirionstraße" in Sottrum unter nachstehenden Bedingungen an:

 

1)     Die Vereinbarung basiert auf der Annahme, dass im Zuge der Entwicklung und des Ausbaus des interkommunales Industriegebiets künftig die Verkehre direkt in südliche Richtung zur BAB A1, B75 bzw. L168 geführt werden.

 

2)     Die Zuwegung zum Milchhof Reeßum über die "Inspirionstraße" wird auf Dauer zugelassen. Sie gilt bis zur Fertigstellung der verkehrlichen Erschließungsanlagen zu 1).

 

3)     Die Gemeinde Reeßum legt zum Abschluss der Vereinbarung eine Planung vor, die im Notfall eine Aufnahme der Verkehre des Milchhofs und der Verkehre aus dem Industriegebiet ermöglicht.

 

4)     Die Zuwegung erfolgt ausschließlich für Zu- und Abgangsverkehr des Milchhofes Reeßum.

 

5)     Der Verkehr aus Süden kommend ist ausschließlich über die "Inspirionstraße" zu führen und nicht durch die "Reeßumer Straße" in Stuckenborstel. Dies betrifft insbesondere Versorgungs- und Lieferverkehre.

6)     Sollte die Zuwegung über die "Inspirionstraße" durch z. B. Instandsetzungsarbeiten temporär nicht möglich sein, wird für diesen Zeitraum die verkehrliche Erschließung über eine Straße der Gemeinde Reeßum zu führen sein.

 

7)     Die mit dem Vorhaben anfallenden Kosten übernimmt die Gemeinde Reeßum.

 

8)     Die Gemeinde Sottrum baut den vorhandenen Wirtschaftsweg in eine Erschließungsanlage für Industriegebiete aus, wenn die Gemeinde Reeßum die Übernahme der anfallenden Kosten zusagt.

 

9)     Die Gemeinde Reeßum erstattet der Gemeinde Sottrum anteilig die im Rahmen des Brückenbaus über die BAB A1 angefallenen Herstellungskosten.

 

10)   Die Gemeinde Reeßum beteiligt sich anteilig an den zukünftigen Unterhaltungskosten des Wirtschaftsweges sowie der vorhandenen Straße incl. Rampe und Brücke "Inspirionstraße".

 

11)   Soweit die Gemeinde Sottrum verpflichtet wird, Kosten für den Ausbau des Knotens "Alte Dorfstraße/B75/Everinghauser Straße" zu übernehmen, verpflichtet sich die Gemeinde Reeßum zur anteiligen Kostenerstattung.

 

Die von der Gemeinde Sottrum aufgestellten Bedingungen können so nicht von der Gemeinde Reeßum akzeptiert werden und müssen daher geändert, bzw. konkretisiert werden:

 

Zu 1. Unstrittig, gemeinsamer Wille

 

Zu 2. Unstrittig, gemeinsamer Wille

 

Zu 3. Die Gemeinde Reeßum kann und wird eine Lösung erarbeiten, die die Verkehrsführung des Milchhofs regelt, wenn die Inspirionstraße temporär nicht befahrbar sein sollte. So z. B. im Falle eines Unfalls, einer Unterhaltung oder Sanierung. Eine Aufnahme des Verkehrs des restlichen Gewerbegebietes kann nicht sinnvoll auf dem Gebiet der Gemeinde Reeßum erfolgen, da die notwendige Infrastruktur nicht vorhanden ist und sie nur für einen Notfall zu schaffen unverhältnismäßig wäre. Weiterhin besteht die Gefahr, dass durch die Etablierung der Straße durch z. B. Google Maps oder andere Dienste ein dauerhafter Verkehr in der Gemeinde Reeßum entsteht, ungeachtet der Öffnung oder Versperrung der Straße durch z. B. Poller, Schranken o.ä.. Dass diese Bedenken nicht unbegründet sind, rfte mit dem Verkehr in der Feldstraße in Sottrum zu begründen sein, die trotz Beschilderung und weiterer Maßnahmen immer wieder durch LKW befahren wird.

 

Zu 4. Unstrittig, gemeinsamer Wille

 

Zu 5. Unstrittig, gemeinsamer Wille. Hieraus entsteht ein enormer Mehrwert für den Ort Stuckenborstel, der massiv entlastet wird.

 

Zu 6. Siehe "Zu 3."

 

Zu 7. Unstrittig, gemeinsamer Wille. Kosten werden per städtebaulichem Vertrag auf den Vorhabenträger umgelegt.

 

Zu 8. Unstrittig, gemeinsamer Wille. Kosten werden per städtebaulichem Vertrag auf den Vorhabenträger umgelegt.

 

Zu 9. Die Übernahme von Herstellungskosten durch die Gemeinde Reeßum sollte nur dann getätigt werden, wenn eine Gewerbegebietsentwicklung und ein damit verbundener Anschluss an die BAB 1 nicht erfolgt. Ansonsten wären hier doppelte Erschließungskosten zu zahlen.

 

Zu 10. Dies kann maximal für die Dauer bis zur Erschließung gem. Pkt. 1 erfolgen. Die Höhe sollte sich an den seit der Erstellung der Brücke entstandenen Kosten und dem prozentualen Anteil des Verkehrs des Vorhabenträgers am Gesamtaufkommen orientieren. Sie ist vor Abschluss einer Vereinbarung festzulegen.

 

Zu 11. Da mögliche Kosten hier in keiner Weise kalkulierbar sind, kann dem Punkt so nicht zugestimmt werden. Es wäre weiterhin der prozentuale Anteil am Verkehr zum Zeitpunkt der Ertüchtigung des Knotens zu berücksichtigen. Ferner müsste definiert werden, wann eine tatsächliche Verpflichtung der Gemeinde Sottrum vorläge. 


 



Der Rat der Gemeinde Reeßum beauftragt den Bürgermeister unter der Maßgabe der oben aufgeführten Punkte einen beschlussreifen Vereinbarungsentwurf mit der Gemeinde Sottrum zu erarbeiten. Den von der Gemeinde Sottrum vorgelegten Punkten wird hiermit nicht zugestimmt.