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Vorlage - GS/2017/025
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Sachverhalt:
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 12.12.2016 beschlossen, den Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Ortskern“ von Sottrum öffentlich auszulegen. Nach ortsüblicher Bekanntmachung durch Aushang an der Bekanntmachungstafel am 28.12.2016 lagen der Bebauungsplanentwurf und die Begründung in der Fassung vom 28. Oktober 2016 in der Zeit vom 16. Januar bis 20. Februar 2017 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Zudem wurden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung des Planentwurfs benachrichtigt.
Als Anlage zur Vorlage habe ich eine Zusammenstellung der Einwender mit den entsprechenden Beschlussempfehlungen beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt den Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 12. Dezember 2016 zur Kenntnis und bestätigt diesen.
Der Rat der Gemeinde beschließt ferner die anliegenden Entscheidungsvorschläge zu den vorgetragenen Anregungen und Hinweisen gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Ortskern“ von Sottrum.