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Vorlage - GS/2017/026
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Sachverhalt:
Auf Grund der vorliegenden Stellungnahmen zum Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Ortskern“ von Sottrum wird keine erneute öffentliche Auslegung des Planentwurfes erforderlich. Daher kann nun der Satzungsbeschluss gefasst werden.
Beschlussvorschlag:
Auf Grund des § 1 Abs. 3 und § 10 des Baugesetzbuches in Verbindung mit § 58 des Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetzes beschließt der Rat der Gemeinde Sottrum die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Ortskern“ von Sottrum als Satzung sowie die Begründung hierzu.